Laufende Lohnabrechnungen in Frankfurt

Senken Sie Ihre Kosten bei den laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen stellen bei vielen klein- und mittelständigen Unternehmen ein monatlich wiederkehrendes Problem dar. Nicht nur der Zeitaufwand, sondern auch die ständig sich ändernden Vorschriften und Gesetze sind hier eine große Hürde. Fundierte Fachkenntnisse sind hier notwendig, damit alles korrekt abläuft.

Mit relog haben Sie in Ihrer Region immer einen kompetenten Ansprechpartner, der Ihnen Arbeit abnehmen kann. Sie sparen Zeit und Kosten, weil Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Herr Marius Czudnochowski

Telefon
06196 40 01 52

Zuständigkeit

Unser Standort ist u. a. für folgende Ortschaften und Regionen zuständig:

  • Frankfurt am Main
  • Wiesbaden
  • Limburg
  • Rüsselsheim
  • Taunusstein
  • Eschborn
  • Lorch
  • Geisenheim

Anfahrt

relog Frankfurt
Alfred–Herrhausen-Allee 3-5  
65760 Eschborn

Bürozeiten

Montag – Freitag   8:00 bis 17:00 Uhr

Lohnbüro Frankfurt

Die Mitarbeiter des Lohnbüros in Frankfurt sind auf diverse Sonderfälle bei den laufenden Lohnabrechnungen spezialisiert. Folgende Leistungen kann Ihnen das Team u. a. bieten:

  • Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Fertigen der Lohnsteueranmeldungen
  • Erstellung von Krankenkassen-Beitragsnachweislisten
  • Monatliche Erfassung der variablen Bezüge
  • Erstellung von Buchungsbelegen
  • Stammdatenpflege
  • Erstellung und Übermittlung  individueller Auswertungen nach Kundenangaben
  • Durchführung der Sozialversicherungsmeldungen
  • Erstellung und Führung eines Lohnjournals
  • Elektronische Datenübermittlung
  • Bargeldloser Zahlungsverkehr der Gehälter

 

Kontaktieren Sie uns per Telefon oder Email und fordern Sie Ihr persönliches und unverbindliches Angebot an oder vereinbaren Sie mit uns einen kostenlosen Beratungstermin und lassen Sie sich von unseren Dienstleistungen zu fairen Preisen überzeugen. 

Impressum
Datenschutz
AGB
TOP