Knappschaft Bahn See / Minijob-Zentrale

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) ist ein Rentenversicherungsträger im Verbund der deutschen Rentenversicherung. Sie entstand in dieser Form am 01.10.2005 aus einem Zusammenschluss der Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse. Die Knappschaft-Bahn-See selbstverwaltete Sozialversicherung mit Hauptsitz in Bochum. Sie ist eine der wenigen Sozialversicherungen, die durch das Bundesversicherungsamt einer Bundesaufsicht untersteht.

2010 wurde die Knappschaft 750 Jahre alt und ist damit die älteste Sozialversicherung der Welt. Urkundlich belegt ist dies durch Goslarer Urkunde aus dem Jahr 1260. Zu den Aufgaben und Leistungen zählen neben der Rentenversicherung und Rentenzusatzversicherung auch eine Kranken- und Pflegeversicherung. Zusätzlich hat die Vereinigung ein Netzwerk aus medizinischen Einrichtungen oder ist an solchen beteiligt. Zu diesem Netzwerk gehören über 2.000 Ärzte und 5.200 Experten der medizinischen Pflege, die sich um die Rehabilitation der Mitglieder kümmert.

Die Seemannskasse ergänzt das Sozialversicherungssystem und sichert so den sozialen Schutz von Seeleuten ab. Die Seemannskasse wurde 1974 gegründet und kümmert sich um die speziellen Anforderungen, die in der Seefahrt vorherrschen und schließen so eine Lücke, die in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. So können Seeleute vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aus der Seefahrt ausscheiden und erhalten aus der Seemannskasse ein Überbrückungsgeld bis die Rentenvoraussetzungen der gesetzlichen Kasse erreicht sind.

Beitragssätze der Knappschaft-Bahn-See


Krankenversicherung allgemeiner Beitragssatz 1 gesamt 14,60 %, Zusatzbeitrag 1,60 %

  • Arbeitnehmer: 8,10 %
  • Arbeitgeber: 8,10 %
     

ermäßigter Beitragssatz 2 gesamt 14,00 %, Zusatzbeitrag 1,60 %

  • Arbeitnehmer: 7,80 %
  • Arbeitgeber: 7,80 %
     

Pflegeversicherung Beitragssatz gesamt 3,05 %

  • Arbeitnehmer: 1,525 %
  • Arbeitgeber: 1,525 %
     

Pflegeversicherung für Kinderlose gesamt 3,40 %

  • Arbeitnehmer: 1,875 %
  • Arbeitgeber: 1,525 %
     

Pflegeversicherung Sachsen gesamt 3,05%

  • Arbeitnehmer: 2,025 %
  • Arbeitgeber: 1,025 %
     

Pflegeversicherung Sachsen Kinderlose gesamt 3,40 %

  • Arbeitnehmer: 2,260 %
  • Arbeitgeber: 1,025 %
     

Rentenversicherung allgemeine Rentenversicherung: 18,60 %

  • Arbeitnehmer: 9,30 %
  • Arbeitgeber: 9,30 %
     

knappschaftliche Rentenversicherung 24,70 %

  • Arbeitnehmer: 9,30 %
  • Arbeitgeber: 15,40 %
     

Arbeitslosenversicherung Beitragssatz 2,60 %

  • Arbeitnehmer: 1,3 %
  • Arbeitgeber: 1,3 %
     

Seemannskasse Beitragssatz 4,00 %

  • Arbeitnehmer: 2,00 %
  • Arbeitgeber: 2,00 %
     

Umlagesätze

  • Umlage 1 = Krankheit, Kur: 1,10 %
  • Umlage 2 = Mutterschutz: 0,24 %
     

Insolvenzgeldumlage: 0,06 %

 

Minijob-Zentrale

Unter dem Dach der Knappschaft-Bahn-See existiert noch die Minijob-Zentrale. Sie prüft und entscheidet, ob ein geringfügig Beschäftigter versicherungspflichtig ist. Sie ist außerdem die zentrale Einzugs- und Meldestelle dieser Arbeitnehmergruppe. Die Minijob-Zentrale meldet geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung und zieht die Pauschalabgaben ein.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auf Wunsch über Minijobs und die damit verbundenen Rechte und Pflichten bei der Versicherung, den Beiträgen und dem Melderecht beraten lassen.

Im Fall einer Anstellung von geringfügig Beschäftigten in einem Privathaushalt führt die Minijob-Zentrale einen Haushaltcheck durch.  

Abgabepflichten bei Minijobs

Geringfügig entlohnte
Beschäftigte
im gewerblichen Bereichim Privathaushalt
Krankenversicherung13,00 %5,00 %
Rentenversicherung 18,60 %18,60 %
- Arbeitgeber15,00 %5,00 %
- Arbeitnehmer3,60 %13,60 %

Generell sind auch für Minijobs Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen, welche von der Minijob-Zentrale eingezogen werden. Das meiste Abgaben trägt der Arbeitgeber. Für die Krankenkasse beträgt der Beitrag 13 %. Die Rentenkasse ist mit insgesamt 18,6 % belegt. Der Arbeitgeber muss dabei 15 % des Gehaltes als Beitrag entrichten. Die Differenz zu 18,6 % bzw. zum Mindestbeitrag muss der Arbeitnehmer tragen. Weitere Abgaben sind die Umlage 1 mit 1,1 %, die Umlage 2 mit 0,24 % und die Insolvenzgeldumlage mit 0,06 %. Es besteht die Möglichkeit anstelle einer individuellen Einkommensteuer eine Pauschsteuer in Höhe von 2 % anzuwenden.

Im Falle eines Gehaltes von 538 € und bei Anwendung der Pauschsteuer würden die Abgaben an die Minijob-Zentrale für den Arbeitgeber wie folgt aussehen:

Abgabe für den gewerblichen Bereich

Betrag (€)

Krankenversicherung (15 %)69,94
Rentenversicherung (13 %)80,70
Umlage 1 (1,1 %)5,92
Umlage 2 (0,24 %)1,29
Insolvenzgeldumlage (0,06 %)0,32
Pauschsteuer (2 %)10,76
Summe der Abgaben des Arbeitgebers (pro Monat)168,93
Arbeitnehmeranteil bei Zahlung des vollen Beitrages zur Rentenversicherung
wird vom Arbeitgeber einbehalten (3,6 %)
19,37
Gesamtabgaben an die Minijob-Zentrale 188,30

 

Einen Rechner dazu gibt es auf der Seite der Minijob-Zentrale

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