SOKA-Bau

Die SOKA-Bau erbringt Leistungen, um Versorgungslücken zu schließen, die durch typische Probleme wie Arbeitsausfall in den Wintermonaten, schlechtes Wetter u.a. entstehen. Sie setzt dabei branchenspezifische Regelungen um, die im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) und anderen Tarifverträgen vereinbart wurden.

Gegründet 1949 vereint die SOKA-Bau zwei Institutionen unter einem Dach: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Es sind Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.).

Sicherung von Urlaub und Rente

Im Baugewerbe gibt es häufig Unterbrechungen im Arbeitsverhältnis. Laut dem Bundesurlaubsgesetz hätten diese Arbeitnehmer keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. In diesen Fälle sichert die SOKA-Bau durch das Urlaubsverfahren den Urlaubsanspruch durch Summierung aller Beschäftigungszeiten in Baubetrieben.

Diese sich negativ auswirkenden Arbeitsbedingungen haben auch einen Einfluss auf die Beiträge zur Rentenversicherung. Zum Ausgleich erhalten die Arbeitnehmer eine zusätzliche tarifliche Rentenbeihilfe durch die SOKA.

Seit dem 01.01.2016 gibt es als Weiterentwicklung dieses Systems die Tarifrente Bau. Im Endeffekt soll diese Weiterentwicklung das bestehende System ablösen.

Zusätzlich zu diesem Zuschuss gibt es noch die betriebliche Altersvorsorge: Baurente ZukunftPlus

Unterstützung bei der Berufsausbildung

Da nur wenige Betriebe ausbilden, wurde eine Unterstützung für ausbildende Betriebe ins Leben gerufen, um einen Anreiz zu schaffen auszubilden. Zu diesem Zweck zahlen alle Baubetriebe einen Beitrag zur Berufsausbildung ein. Durch diese Geldmittel werden die Kosten in den Ausbildungszentren gedeckt. Ausbildende Betriebe erhalten außerdem einen Teil der Ausbildungsvergütung zurück. Die Höhe der Summe richtet sich nach dem Ausbildungsjahr.

Sozialkassenbetrag

Für gewerbliche Arbeitnehmer wird die Höhe der Beiträge als Prozentsatz der Bruttolohnsumme festgelegt.

Beiträge ab 2022

Bundesgebiet:

BundesgebietWest (%) Ost (%)
Urlaub15,115,1
Berufsbildung2,22,2
Zusatzversorgung3,21,4
Gesamt20,518,7

Berlin:

BerlinWest (%)Ost (%)
Urlaub15,115,1
Berufsbildung1,651,65
Sozialaufwandserstattung5,75,7
Zusatzversorgung3,21,4
Gesamt25,6523,85

 

Für Angestellte gelten feste Zusatzversorgungsbeiträge nach Monats- bzw. Tagesbeiträgen.

 West (€)Ost (€)
Angestellte67,0025,00
Gewerblich, kaufmännisch und techn. Auszubildende20,0020,00
Dienstpflichtige Angestellte67,0027,50
Dienstpflichtige gewerbliche Arbeitnehmer 78,0015,00
Auszubildende20,0020,00
Beitrag Berufsbildung18,0018,00

 

Von den Beiträgen sind geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (nach § 8 SGB IV) ausgeschlossen.

Die Beiträge sind vom Arbeitgeber zu entrichten, selbst wenn der Arbeitnehmer für einige Zeit durch bspw. Krankheit oder Mutterschaft nicht arbeitet. Tagesbeiträge sind nur für solche Arbeitnehmer zu entrichten, deren Arbeitsverhältnis nicht am Ersten eines Monats beginnt bzw. nicht am Letzten eines Monats endet.

Wenn das Arbeitsverhältnis ruht, gibt es zwei Möglichkeiten. Bei freiwilligem Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst müssen weiterhin Beiträge gezahlt werden, wenn auch zu einem geringeren Satz. Bei anderen Gründen wie z.B. Elternzeit müssen keine Sozialkassenbeiträge entrichtet werden.

Mehr Informationen zur SOKA-Bau gibt es unter www.soka-bau.de.

Standortsuche

Geben Sie Ihre PLZ ein, um einen Partner in Ihrer Nähe zu finden.

TOP