Bei der Erstellung der Baulohnabrechnungen gibt es bestimmte Besonderheiten, die bei anderen Lohn- und Gehaltsabrechnungen nicht existieren. Daher sind Abrechnungen im Baugewerbe komplizierter als in anderen Gewerben.

Unter diese Besonderheiten fallen:

  • Meldungen an die Sozialkassen des Baugewerbes
  • Saison-Kurzarbeitergeld (Saison KUG)
  • Erstellung von Sofortmeldungen
  • Führen von Arbeitszeitkonten und Kalendariumserfassung

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Sozialkassen des Baugewerbes

Für die verschiedenen Bereiche des Baugewerbes gibt es verschiedene Sozialkassen, bei denen der Arbeitnehmer gemeldet sein muss. Diese Kassen sind speziell auf die Bedürfnisse der sozialen Absicherung des jeweiligen Baugewerbes bzw. Baunebengewerbes ausgelegt.

Als wichtige Sozialkassen sind hier zu nennen:

  • SOKA Bau
  • Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayrischen Baugewerbes e.V.
  • Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
  • Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau (EWGaLa)
  • Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse (uk/ zvk) für das Maler und Lackierergewerbe
  • Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks WaG
  • Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks
  • Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
  • Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG
  • Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG

Die wichtigsten Aufgaben dieser Kassen liegen in den Bereichen der Zusatzversorgung und tariflichen Zusatzrente. Im Fall der SOKA-Bau liegt ein weiterer Teil der Aufgaben im Urlaubsausgleich über die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse. Dies ist bei wetterabhängigen Gewerben der Fall.

Saison-Kurzarbeitergeld (Saison KUG)

Das Saison-Kurzarbeitergeld löste das Schlechtwettergeld ab. Es wurde eingerichtet, damit Arbeitnehmer bei saisonalen Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht entlassen werden müssen. Das Saison KUG wird dabei durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung finanziert.

Die Schlechtwetterzeit beginnt mit Dezember und endet Ende März. Bei Gerüstbauern beginnt die Zeit bereits im November und dauert bis zum 31. März. Sofern kein Arbeitszeitguthaben existiert, was für die Überbrückung des Arbeitsausfalls verbraucht werden kann, wird das Kurzarbeitergeld ab der ersten Ausfallstunde gewährt. Diese Leistung kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch eine Kündigung oder Vertragsauflösung zuvor beendet wurde.

Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber. Die Höhe des Betrages liegt für Arbeiter mit mindestens einem Kind bei 67 % und für die übrigen Angestellten bei 60 % des ausgefallenen Nettolohns. Steuern und Sozialabgaben entfallen während dieser Zeit.
 

Sofortmeldungen

Seit dem 01.01.2009 ist das Baugewerbe zur sofortigen Meldung bestimmter Daten neuer Mitarbeiter an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) verpflichtet. Diese Meldung, die sogenannte Sofortmeldung, hat vor der Beschäftigungsaufnahme zu erfolgen.

Die Sofortmeldung soll ein Instrument zur Eindämmung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sein. Damit wird verhindert, dass ein Schwarzarbeiter erst am Tage einer Überprüfung gemeldet wird, um so den Schein einer legalen Anstellung zu wahren. Hinzu kommt, dass Arbeitnehmer ständig einen Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mit sich führen müssen. Die Sofortmeldung erfolgt direkt und digital an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV).

Die Meldung muss in einem ganz bestimmten Format erfolgen. Hierfür gibt es spezielle Software. Auch die Sofortmeldungen können Sie ganz unkompliziert durch uns erledigen lassen.
 

Arbeitszeitkonten

Bei guten Wetterlagen wird oft, meist bedingt durch Terminvorgaben des Bauherrn bzw. Bauleiters, eine hohe Anzahl von Überstunden erarbeitet. Diese können dann auf einem Zeitkonto angesammelt werden, um witterungsbedingten Ausfällen in der Schlechtwetterzeit vorzubeugen. Diese Vorgehensweise des Führens von Arbeitszeitkonten gewinnt daher gerade im Baulohnbereich immer mehr an Bedeutung und Beliebtheit.

Probleme bei der Lohnabrechnung

Diese ganzen Sonderfälle und Faktoren machen die Lohnabrechnung im Baugewerbe schwieriger als in anderen Branchen. Ohne Fachkenntnisse und entsprechende Hilfsmittel ergeben sich hier viele Fehlerquellen, die früher oder später zu Problemen führen können. Die Alternative zu einer internen Lösung ist ein Lohndienstleister wie relog. Unsere Baulohnexperten stehen Ihnen mit Rat und Tat jeder Zeit zur Seite und erstellen Ihre Abrechnungen termingerecht. Wir bereiten allen Daten wie von Ihnen gewünscht auf und erledigen außerdem die notwendigen Meldungen bei Ämtern und anderen Einrichtungen.

Hinweis

Unsere Dienstleistungen im Bereich Lohnbuchhaltung umfassen ausschließlich die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen gemäß § 6 Ziffer 4 STBerG.

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