Als Spezialist für laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen im Groß- und Einzelhandel bieten wir Ihnen Qualität zu einem außergewöhnlichen Preis. Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft und wir organisieren Ihre laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Dies ist für Sie mit erheblichen Effizienzvorteilen verbunden.

 

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um Ihre Wünsche. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und müssen sich keine Sorgen mehr um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben machen. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten korrekte und termingerechte laufende Lohnabrechnungen.

Kaufen Sie relog Dienstleistungen ein, denn damit senken Sie Ihre Kosten für die laufenden Lohnabrechnungen bei Sicherung hoher Qualität.


Mindestlohn im Handel

Bereits am 1.1.2015 hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Grundsätzlich sind alle Unternehmen von dieser Regelung betroffen. Hier spielt es keine Rolle, ob die Branche tarifgebunden ist oder nicht. Im Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) gibt es zwar für einige Berufsgruppen zusätzlich spezielle Regelungen – die meisten Unternehmen sind aber verpflichtet, den aktuell gültigen Mindestlohn zu zahlen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen zum Thema Mindestlohn.  

Mini-Jobs und Aushilfskräfte im Handel

Im Groß- und Einzelhandel benötigt man oftmals Aushilfskräfte, die entweder als Teilzeitkräfte oder als Mini-Jobber beschäftigt werden. Bei der Lohnabrechnung für Aushilfskräfte gibt es einiges zu beachten. Hat der Mitarbeiter einen weiteren Aushilfsjob, ist er vielleicht Rentner oder Student? Mit unseren Personalfragebögen und Checklisten unterstützen wir Sie und Ihr Unternehmen, damit Ihren Mitarbeitern eine korrekte Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung erstellt wird.

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