Die organisatorischen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben im Gesundheitswesen und sind komplex. Ärzte, Apotheker, Therapeuten und Pflegepersonal stehen tagtäglich vor der besonderen Herausforderung, um den individuellen Bedürfnissen Ihrer Patienten und Kunden gerecht zu werden. relog entlastet Sie bei der Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen und schafft dadurch nötige Freiräume.

Wir kennen uns mit den Besonderheiten Ihrer Branche aus ˗ Grundentgelt, Zeitzuschläge, Erschwerniszuschläge, Zulagen und Sonderzahlungen. Wir erstellen Ihre laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen gemäß BAT, BMTG, AVR, TVöD oder Ihrem Haustarif.

Mit unserer Dienstleistung erhalten Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner, der Ihnen partnerschaftlich zur Klärung von Abrechnungsfragen zur Seite steht.

Lohnabrechnungen in den Pflegeberufen

In staatlichen und kommunalen Einrichtungen, z.B. Landeskrankenhäusern, Universitätskliniken, Kreiskrankenhäusern, erfolgt die Bezahlung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD/TV-L). Das Grundgehalt wird durch teilweise abgabenfreie Zuschläge wie Ortszulage, Schichtzulage, Tarifzulage, Psychiatriezulage oder bei Nachtarbeit (Nachtzuschlag) ergänzt. Die Höhe variiert nach Alter, Familie, Dienststufen und Arbeitszeit des Mitarbeiters. Kirchliche Arbeitgeber zahlen häufig einen an den TvöD angelehnten Tarif. relog kennt sich mit den Besonderheiten und den komplizierten Lohnabrechnungen des öffentlichen Dienstes aus.

Bei privaten Arbeitgebern wie die Krankenhauskonzerne Asklepios-, Helios- oder Sana-Kliniken u.a. gibt es oft Haustarifverträge. Hier sind auch oft leistungsabhängige Gehaltskomponenten üblich. Auch hier ist relog Ihr Ansprechpartner.

Die meisten Krankenhäuser zahlen noch Beiträge für eine tariflich vereinbarte ergänzende Altersversorgung (Betriebsrente), z. B. in die Kirchliche Zusatzversorgungskasse, die ZVK oder VBL.

Zeitzuschläge

Zeitzuschläge stellen ein Ausgleich für Arbeiten zu besonderen Zeiten dar. Sie werden für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie an Tagen wie Samstag, Heiligabend und Sylvester und natürlich auch bei Nachtarbeit und Überstunden gezahlt. In der Regel werden diese in Höhe eines festgelegten Prozentsatzes vom Stundenlohn vergütet. Der Zeitzuschlag kann aber auch durch Freizeitausgleich erfolgen. Erfolgt der Zuschlag in Geldform ist dieser in gewissen Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Diese Grenzen sehen wie folgt aus:

  • Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr 25 %; in der Zeit von 0 bis 4 Uhr 40 %
  • Sonntagsarbeit 50 %
  • Arbeiten am 31. Dezember ab 14 Uhr und gesetzlichen Feiertagen 125 %
  • Arbeiten am 24. Dezember ab 14 Uhr, 25. Und 26. Dezember sowie am 1. Mai 150 %

Erschwerniszulage

Eine Erschwerniszulage erfolgt bei Arbeiten, die für den Arbeitnehmer eine besondere Belastung oder Gefahr darstellen. Die Berufe und Berufsgruppen, die zu dieser Zulage berechtigt sind, sind gesetzlich festgelegt worden.

Eine Erschwerniszulage erhalten Arbeitnehmer im Gesundheitswesen:

  • für Dienst zu ungünstigen Zeiten
  • für die Pflege Schwerbrandverletzter
  • für den Dienst zu wechselnden Zeiten
  • für den Krankenpflegedienst
  • für besondere Einsätze

Entgelte im Vergleich

In den östlichen Ländern liegt das Bruttoentgelt der Fachkräfte in der Kranken- und Altenpflege deutlich unter dem Niveau der entsprechenden Berufsangehörigen in Westdeutschland. Auch im Vergleich der Pflegeberufe untereinander fallen deutliche Unterschiede auf. So fallen deutliche Einkommensunterschiede zwischen der Krankenpflege und der Altenpflege auf. Der Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern fällt für die Berufe der Krankenpflege und Altenpflege sehr unterschiedlich aus. 


Ambulante Pflege

Das Angebot an ambulanten Pflegediensten ist vielfältig. Neben gemeinnützigen Trägern gibt es eine Vielzahl privater Anbieter. Sie bieten die Pflege, Hilfe im Haushalt oder Betreuung im häuslichen Umfeld an. Die hier arbeitenden Kräfte sind oft ehemalige Krankenschwestern oder anderes Pflegepersonal aus dem Gesundheitswesen, die durch ihren unermüdlichen Einsatz dafür sorgen, dass pflegebedürftige Menschen nicht gleich in Pflegeheime müssen, weil die Familie die Pflege alleine nicht schafft.

 

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