Der Beruf des Steuerberaters ist sehr umfangreich. Die verschiedenen Steuerrechte mit immer komplizierteren Gesetzgebungen prägen den Alltag. Steuerberater übertragen uns die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung ihrer Mandanten und entlasten so ihre Mitarbeiter von dieser oft zeitraubenden Aufgabe.

 

Steuerberater kümmern sich nicht nur um die Steuererklärungen der Betriebe. Auch Lohnabrechnungen werden oft von Ihnen erstellt. Die normalen Gehaltsabrechnungen stellen vom Wissensstand kein Problem dar. Hier kann höchstens ein Mangel an Mitarbeitern ein Grund sein, die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen abzulehnen. Wenn es aber zum Beispiel um den Bereich Baulohn geht, stoßen viele Steuerberater an Ihre Grenzen. An dieser Stelle gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie das Steuerbüro damit umgehen kann.

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Wie kann ein Steuerberater mit Speziallöhnen umgehen?

Natürlich könnte man solche Aufträge grundsätzlich ablehnen. Dies wäre aber vom Standpunkt des Umsatzes eher kontraproduktiv und macht keinen guten Eindruck.

Als weitere Möglichkeit könnte man eine Fachkraft für Speziallöhne einstellen. Dies lohnt sich aber erst ab einer bestimmten Anzahl an Lohnabrechnungen. Und was passiert, wenn der oder die Kunden plötzlich das Vertragsverhältnis auflösen? Dann muss die eigens dafür eingestellte Fachkraft wieder entlassen werden. Neben den Unannehmlichkeiten, die so eine Handlungsweise mit sich bringt, ist dabei auch der hohe Aufwand zu beachten, der im Vorfeld zur Einstellung des neuen Mitarbeiters betrieben wurde.

Die Lohnabrechnungen mit nicht spezialisiertem Personal zu erstellen, kann gut gehen. Die Gefahr, dass etwas fehlerhaft abgerechnet wird, ist aber sehr groß. Dadurch kommt es zu Unannehmlichkeiten mit den Auftraggebern und führt zu einem schlechten Ruf.

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Auslagerung dieser Arbeiten an einen Dienstleister oder Subunternehmer, der Experte für diese besondere Art des Lohnes ist. Das hat viele Vorteile. Man muss niemanden einstellen oder einarbeiten. Das spart Kosten und Zeit. Wenn die Dienste nicht mehr in Anspruch genommen werden müssen, muss kein neuer Mitarbeiter entlassen werden. Der Vertrag mit dem Dienstleister wird dann einfach gekündigt. Und es liegt auf der Hand, dass ein spezieller Lohndienstleister in der Regel sofort fehlerfrei und zuverlässig die benötigten Lohnabrechnungen erstellen kann. Die Kosten werden dann einfach auf den Kunden des Steuerbüros umgeleitet und der Kunde spart trotzdem auch noch Geld, da sich dieser nicht mit einer eigenen Lohnbuchhaltung belasten muss.

Die letzte Möglichkeit ist, man empfiehlt dem Kunden im Bereich der Lohnabrechnung einen Lohnbuchhalter, mit dem der Steuerberater schon zusammenarbeitet. Das bringt direkt keine Einnahmen, außer man hat eine Vermittlungspauschale vereinbart, aber auf diesem Weg vergrößert man seinen Bekanntheitsgrad und kommt über so einen Geschäftspartner auch an neue Kunden heran, was auch langfristig interessant ist.

Wie kann Ihnen relog bei Lohnabrechnungen helfen?

Die relog hat Experten für alle Arten von Lohn und Gehalt und ist überall in Deutschland zu finden. Viele Steuerberater nutzen unseren Service und entlasten so bereits ihr Kerngeschäft. Sie lagern einfach weniger profitable bzw. zu arbeitsintensive Bereiche an uns aus. Wir erstellen dann für ihre Kunden die Lohnabrechnungen in dem Umfang, in dem sie benötigt werden. In wie weit wir dabei dem Kunden gegenüber in Erscheinung treten liegt ganz bei Ihnen.


3 Varianten: Sie entscheiden!

Die gesamte Kommunikation läuft über Sie

Variante A: relog wird im Hintergrund tätig und tritt gegenüber Ihrem Mandaten nicht in Erscheinung. Sie übergeben uns alle relevanten Daten für die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen und wir führen die Arbeiten für Sie durch.

Die gesamte Kommunikation läuft über relog

Variante B: relog übernimmt im direkten Kontakt mit Ihrem Mandanten die Lohnbuchhaltung. Die gesamte Kommunikation erfolgt über uns. Der Kunde bleibt weiterhin Ihr Kunde.

Empfehlen Sie uns

Variante C: Sie möchten Ihren Kunden die Lohn- und Gehaltsabrechnung als zusätzlichen Service anbieten (z.B. Baulohn, TVöD) - wollen aber selbst nicht tätig werden? Dann empfehlen Sie doch einfach unsere Dienstleistungen und profitieren vom korrekten Zuarbeiten für Ihre Buchhaltung.

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