Für Aus- und Weiterbildungsdienstleister gelten ab dem 1. April 2019 neue Mindestlöhne. Im Tarifvertrag gibt es erstmalig zwei Mindestlöhne. Der Mindestlohn 1 beträgt 15,72 Euro und der Mindestlohn 2 wurde auf 15,79 Euro pro Stunde angehoben. Die Entgelte werden bis zum 1. Januar 2022 weiter angehoben auf 17,17 Euro bzw. 17,80 Euro angehoben werden.