Die Betreuung von kranken Kindern gestaltet sich für viele Arbeitnehmer schwierig. Berufstätige Eltern haben neben einem Freistellungsanspruch auch einen Anspruch auf Krankengeld. Welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen, lesen Sie in diesem Artikel.
Grundvoraussetzungen für die Freistellung und den Anspruch auf Krankengeld
Nur, wenn das erkrankte Kind im Alter von unter 12 Jahren ist, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit sich freistellen zu lassen. Außerdem darf für die Betreuung und Pflege des Kindes keine andere im Haushalt lebende Person zur Verfügung stehen. Für Kinder mit einer Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, besteht keine Altersgrenze. Ab dem ersten Krankheitstag muss ein ärztliches Attest beim Arbeitgeber bzw. der Krankenkasse vorgelegt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Kind gesetzlich krankenversichert ist.
Wenn die Kinder zwölf oder älter sind, besteht kein Anspruch mehr auf Freistellung. Um das Kind betreuen zu können, müssen Arbeitnehmer beispielsweise Urlaub einreichen.
Anzahl der Kinderkrankengeldtage ab 2024
Kinderkrankentage pro Kind | Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage für mehrere Kinder | |
pro Elternteil | 15 | 35 |
Alleinerziehende | 30 | 70 |
Das Kinderkrankengeld muss bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. In der Regel beträgt es 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Voraussetzungen und Umsetzung
- Nur gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld.
- Dem Arbeitgeber und der Krankenkasse muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
- Kinderkrankentage können flexibel genommen werden.
- Elternteile können nur ganze Kinderkrankentage nehmen.
- Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Übertragung der Kinderkrankentage auf den anderen Elternteil.
- Arbeitgeber können nicht verlangen, Überstunden abzubauen statt Kinderkranktage zu nehmen.
- Bei doppeltem Anspruch auf Kinderkrankengeld müssen Eltern sich für einen Anspruch entscheiden.
Bei stationärer Aufnahme eines Elternteils zusammen mit dem erkrankten Kind hat auch das Elternteil Anspruch auf Kinderkrankengeld. In diesem Fall wird von der Klinik die Notwendigkeit der stationären Aufnahme bestätigt.
In bestimmten Fällen können andere Stellen für die Zahlung des Kinderkrankengeldes zuständig sein. Ist ein Kind nach einem Unfall pflegebedürftig, besteht ein Anspruch gegenüber der Unfallversicherung.
Bei schweren Krankheitsfällen bestehen Ansprüche nach dem Pflegezeitgesetz. Hier gibt es nur für unheilbar kranke Kinder eine zeitlich unbegrenzte Freistellung und einen Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Achtung:
In keinem Fall sollten Eltern sich selber krankschreiben lassen, um sich um ihr krankes Kind zu kümmern. Dieses Vorgehen ist rechtlich unzulässig und kann im schlimmsten Fall zur Kündigung führen. Stehen keine Kinderkrankentage mehr zur Verfügung, kann Urlaub beantragt oder Überstunden abgebaut werden. Auch individuelle Absprachen mit dem Arbeitgeber über unbezahlte Freistellung oder das Arbeiten im Homeoffice sind möglich.