Was ändert sich 2024? Wie hoch sind Freibeträge und Bezugswerte? Antworten rund um die Lohnsteuer und die Sozialversicherungen für 2024 finden Sie hier:

Der Altersentlastungsbetrag gilt für Steuerpflichtige, die das 64. Lebensjahr vor dem 01.01.2023 erreichen. Die Voraussetzungen müssen vom Arbeitgeber geprüft werden.

 2024
Höchstbetrag646 EUR
Prozentsatz13,6%
 2024
Einzelveranlagung150 EUR

Für die Kürzung des Bruttolistenpreises um 50% müssen Hybrid-Dienstwagen ab 2022 eine Reichweite von mindestens 60 km oder einen maximalen CO2-Ausstoß von 50g CO2/km haben.

Monatliche Pauschalen
Bei zusätzlicher Lademöglichkeit im Betrieb
Elektrofahrzeuge
Hybridfahrzeuge

30 EUR
15 EUR
Ohne Lademöglichkeit im Betrieb Elektrofahrzeuge
Hybridfahrzeuge

70 EUR
35 EUR
Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte0,30 EUR / Entfernungskilometer
0,38 EUR*
ab dem 21. Entfernungskilometer

Bei doppelter Haushaltsführung:

Fahrtkosten (PKW) für die Familienheimfahrt pro Woche0,30 EUR / Entfernungskilometer
0,38 EUR*
ab dem 21. Entfernungskilometer

*) Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 zur Eindämmung der Inflationsauswirkungen von zunächst geplanten 0,35 Euro auf 0,38 Euro erhöht.

Grund-Entlastungsbetrag ab 20224.260 EUR
Erhöhungsbeitrag für weitere Kinder – ab dem 2. Kind240 EUR

Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes des Arbeitsnehmers oder der betrieblichen Gesundheitsförderung.

maximal pro Jahr600 EUR
Grundfreibetrag11.604 EUR
pauschal mit 20 % versteuert100 EUR
Kinderfreibetrag
je Kind pro Elternteil
je Kind bei Zusammenveranlagung
 
3.192 EUR
6.384 EUR
Kindergeld
Erstes und zweites Kind
Drittes Kind
Jedes weitere Kind

250 EUR
250 EUR
250 EUR
Tageslohngrenze bei der Lohnsteuerpauschalierung150 EUR
Prozentsatz25%
Pauschalierungsfähiger durchschnittlicher Stundenlohn19 EUR
Pflegegrad 2 600 EUR
Pflegegrad 31.100 EUR
Pflegegrad 4 und 51.800 EUR
Bei Blinden und hilflosen Menschen1.800 EUR
Einzelveranlagung12.870 EUR
Zusammenveranlagung24.510 EUR

Verpflegungsmehraufwendungen

Abwesenheit mehr als 8 Stunden15 EUR
An- und Abreisetag15 EUR
Abwesenheit 24 Stunden30 EUR

bei Versorgungsbeginn in 2023

Höchstbetrag1.050 EUR
in % der Versorgungsbezüge14,0 %
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag315 EUR

Direktversicherungen, Pensionsfonds und PensionskassenSteuerfrei bis jährlich 8% der BBG RV/West

Sv-frei bis jährlich 4% der BBG RV/West

7.248 EUR


3.624 EUR
Nicht kapitalgedeckte Pensionskassensteuer- und sv-frei bis jährlich 3% der BBG RV/West2.718 EUR
Inflationsausgleichsprämie
vom 6. Oktober 2022 – 31. Dezember 2024
  3.000 EUR
ab 01.01.202412,41 EUR

Wurde für bestimmte Branchen ein höherer Mindestlohn vereinbart, so ist dieser maßgebend. Eine Übersicht der Branchenmindestlöhne und weitere Infos zum Thema Mindestlohn gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales http://www.bmas.de/mindestlohn. Die Prüfung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns hat monatsbezogen zu erfolgen.

steuer- und sv-frei
(soweit das gesamte Einkommen die Grenze von 520 Euro nicht übersteigt)
538 EUR

Die maximale Stundenzahl pro Monat errechnet sich wie folgt:
538 € : Mindestlohn = max. Stundenanzahl

Gültigkeit abMindestlohnMaximale Stundenanzahl
01.01.202412,41 EUR43,3 Stunden

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, sich bei Ihren Minijobbern (Geringfügig entlohnt Beschäftigte bis EUR 538) regelmäßig nach anderen Beschäftigungsverhältnissen zu erkundigen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, müssen Sie gegebenenfalls mit einer rückwirkenden Beitragsfestsetzung rechnen. Änderungen bei diesen Beschäftigungsverhältnissen teilen Sie uns bitte schriftlich mit. Bei Bedarf können Sie einen entsprechenden Personalfragebogen bei uns anfordern.
Bei Arbeit auf Abruf unbedingt die Wochenarbeitszeit schriftlich vereinbaren. Ansonsten gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Damit wäre die Beschäftigung versicherungspflichtig.

Dokumentationspflicht
Die Dokumentationspflicht gilt generell nur für geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobber im privaten Bereich) und die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr besteht. Dazu zählen z.B. das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszustellerinnen und -zusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen. (Quelle: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/dokumentationspflicht.html)

Mindestvergütung für Auszubildende

Für Auszubildende gilt auch 2024 eine Mindestvergütung, die Ausbildungsbetriebe ihnen garantieren müssen.

Jahr des AusbildungsbeginnsMonatliche Ausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr
2024649 EUR
steuer- und sv-pflichtig, aber geringere Beiträge538,01 EUR – 2000 EUR

Gutscheine müssen ab 2022 zwingend die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen, damit weiterhin ein Sachbezug vorliegt. Hierunter fallen Gutscheine vom Aussteller des Gutscheins, mit einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen oder mit einer sehr begrenzten Waren- bzw. Dienstleistungspalette.

ab 202250 EUR
Unterkunft278,00 EUR
Verpflegung pro Tag
Frühstück
Mittag-/Abendessen
  2,17 EUR
4,13 EUR

Sachbezugswerte gehören neben dem Entgelt in Form von Geldleistungen zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und werden lohnsteuerrechtlich als Arbeitslohn erfasst.


 WestOst
Kranken- und Pflegeversicherung 

  
jährlich
monatlich
62.100.00 EUR
5.175,00 EUR
62.100.00 EUR
5.175,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherungjährlich
monatlich
90.600,00 EUR
7.550,00 EUR
89.400,00 EUR
7.450, 00 EUR
Krankenversicherung
Allgemein
Ermäßigt
Zusatzbetrag (durchschnittlich)  

14,6 %
14,0 %
1,7 %
Pflegeversicherung
Ohne Zuschlag für Kinderlose
Zuschlag für Kinderlose

Beitragsabschlag i.H.v. 0,25 % für
das 2. bis 5. Kind:

Beitragsabschlag bei 2 Kindern
Beitragsabschlag bei 3 Kindern
Beitragsabschlag bei 4 Kindern
Beitragsabschlag bei 5 Kindern

3,4 %
0,6 %



0,25 %
0,5 %
0,75 %
1,0 %
Rentenversicherung18,6 %
Arbeitslosenversicherung2,6 %
Insolvenzgeldumlage0,06 %
Künstlersozialabgabe5,0 %
 Mit Anspruch auf KrankengeldOhne Anspruch auf Krankengeld
Gesetzliche Krankenversicherung
zzgl. Hälfte des kassenindivid. Zusatzbeitrags
377,78 EUR362,25 EUR
 Bundeseinheitlich
(außer Sachsen)
Sachsen
Pflegeversicherung (privat oder sozial)87,98 EUR62,10 EUR
 Höchstzuschuss
(begrenzt auf 50%
des tatsächlichen Beitrags)
mit Anspruch auf Krankengeld 
Höchstzuschuss
(begrenzt auf 50%
des tatsächlichen Beitrags) 
ohne Anspruch auf Krankengeld
Private Krankenversicherung
inkl. Hälfte des durchschn. Zusatzbeitragssatzes
421,76 EUR406,24 EUR
 WestOst
monatlich3.535 EUR3.465 EUR
jährlich42.420 EUR41.580 EUR
Allgemeine (§ 6 Abs. 6 SGB V)69.300 EUR
Besondere für PKV-Bestandsfälle* (§ 6 Abs. 7 SGB V)62.100 EUR

*gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2002 (40.500 Euro) versicherungsfrei und bei einer privaten Krankenversicherung versichert waren.

Regulärer Anspruch
(ohne Erhöhung durch Corona-Sonderregelung):
Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld
für die Jahre 2024 und 2025
10 Tage/Jahr15 Tage/Jahr
20 Tage/Jahr bei Alleinerziehenden30 Tage/Jahr bei Alleinerziehenden
Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage
pro Elternteil: 25 Tage

Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage
pro Elternteil: 35 Tage
Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage
pro alleinerziehendem Elternteil: 50 Tage
Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage
pro alleinerziehendem Elternteil: 70 Tage
Freibetrag ab 2021
Als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer o. ä.3.000 EUR
Im gemeinnützigen, mildtätigen kirchlichen Bereich840 EUR

Alleinstehend (Steuerklasse I, II, IV, V, VI)18.130 EUR
Verheiratet (Steuerklasse III)36.260 EUR

Zu den Fälligkeitsterminen ist zu beachten:

Nehmen Sie nicht am Beitragsschätzverfahren teil, steuern Sie bitte Ihre Meldung zur Entgeltabrechnung terminlich so, dass die zu übermittelnden Daten und Zahlungen zu den nachstehenden Terminen sich jeweils in der Verfügungsgewalt der Einzugsstelle befinden.

Die Einlieferung bei relog muss mindestens 2 volle Arbeitstage vor dem Termin in Spalte 2 erfolgen.

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Abrechnungsmonat in 2023Beitragsnachweis muss vorliegen am (elektr. Datenübermittlung) 1Fälligkeit der Gesamtsozial-versicherungs-beiträge 2Lohnsteuer
Abgabe-/Anmelde-frist (elektr. Datenübermittlung)
Januar25.01.202429.01.202412.02.2024
Februar23.02.202427.02.202411.03.2024
März22.03.202426.03.202410.04.2024³
April24.04.202426.04.202410.05.2024
Mai27.05.202429.05.202410.06.2024
Juni24.06.202426.06.202410.07.2024³
Juli25.07.202429.07.202412.08.2024
August26.08.202428.08.202410.09.2024³
September24.09.202426.09.202410.10.2024
Oktober424./25.10.202428./29.10.202411.11.2024
November25.11.202427.11.202410.12.2024³
Dezember23.12.202427.12.202410.01.2025

1 Fünftletzter Bankarbeitstag: Fälligkeit der elektronisch übermittelten Beitragsnachweise (Die Beitragsnachweise müssen der Einzugsstelle um 0:00 Uhr (Tagesbeginn) am fünftletzten Bankarbeitstag vorliegen)
2 Drittletzter Bankarbeitstag: Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge 
3 Verschoben wegen Fristende Samstag, Sonntag oder Feiertag
4 Der frühere Termin gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.

Bitte planen Sie Laufzeiten für die Zahlungen ein, bis diese auf dem jeweiligen Konto bei Krankenkasse/Finanzamt gutgeschrieben sind.

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