In Unternehmen finden heute zum Teil große Transformationen statt. Die Digitalisierung gewinnt auch in kleinen Firmen zunehmend an Bedeutung. Dies erfordert eine kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Arbeitgeber können bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Je nach Fördermaßnahme sind dazu bestimmte Voraussetzungen erforderlich.
Mögliche Fördermaßnahmen sind:
- Förderung für berufstätige Arbeitnehmer
- Bildungsurlaub
- Förderung geringqualifizierter Beschäftigter bei Teilnahme an abschlussorientierten Weiterbildungen
- Förderung der Weiterbildung während Kurzarbeit
- Qualifizierungsgeld
Förderung für berufstätige Arbeitnehmer
Unternehmen können einen Arbeitsentgeltzuschuss während der Weiterbildung erhalten und die Kosten für die Weiterbildung selbst fördern lassen. Je nach Betriebsgröße fällt die Höhe der Förderung unterschiedlich aus. Der Staat übernimmt zwischen 15 Prozent und 100 Prozent der Weiterbildungskosten. Bei älteren und schwerbehinderten Menschen kann der Zuschuss bis zu 100 Prozent betragen. Der Arbeitsentgeltzuschuss wird mit 25 Prozent bis 75 Prozent gefördert. Erhöhte Zuschüsse gibt es bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner (+ 5 %), bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf im Betrieb (+ 10 %) sowie bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf (+ 15 %).
Bildungsurlaub
Für die Teilnahme an einem Bildungsurlaub werden Mitarbeiterinnen vollständig und bezahlt freigestellt. Dies gilt in allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen. Je nach Bundesland können 5 Arbeitstage pro Jahr bzw. 10 Arbeitstage in 2 Jahren freigestellt werden.
Förderung geringqualifizierter Beschäftigter
Bei der Teilnahme an abschlussorientierten Weiterbildungen werden die Lehrgangskosten vom Staat gefördert. Für die Dauer der Weiterbildung kann zudem ein Arbeitsentgeltzuschuss beantragt werden. Auch in diesem Fall ist die Förderung abhängig von der Unternehmensgröße.
Förderung der Weiterbildung während der Kurzarbeit
Beschäftigte haben auch während einer Weiterbildung Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die Weiterbildung kann auch dann beendet werden, selbst wenn die Kurzarbeit vorher ausläuft. Bis zum 31.7.2024 werden Zuschüsse zu den Lehrgangskosten gezahlt und die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
Qualifizierungsgeld
Wenn sich Beschäftigte in einer Weiterbildungsmaßnahme befinden und dafür vom Betrieb freigestellt wurden, können sie das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz erhalten. Das Qualifizierungsgeld wird ab 1. April 2024 von der Agentur für Arbeit direkt an die Beschäftigten in Weiterbildung gezahlt. Die Höhe beträgt wie beim Kurzarbeitergeld 60 Prozent bzw. 67 Prozent des Nettogehalts.

