Eine psychische Erkrankung bzw. Störung ist in erster Linie eine Belastung für den Betroffenen und seine Angehörigen. Aber auch im Berufsleben stellen psychische Störungen eine Herausforderung dar, denn Arbeitsausfälle verursachen Kosten und die Wiedereingliederung erfordert viel Organisation und Einfühlungsvermögen.

Wir alle sind täglich vielen Belastungen ausgesetzt. Aber nicht jede Belastung macht krank. Allerdings können Mehrfachbelastungen, mangelnde Wertschätzung, fehlende Entwicklungsmöglichkeiten und ständige Angst zu einer so starken psychischen Belastung werden, dass z. B. Schlafstörungen, Unruhe, Traurigkeit und Gereiztheit auftreten. Solche über einen längeren Zeitraum bestehenden Symptome beeinträchtigen den Alltag und führen unter Umständen dazu, so dass auch die Berufsausübung schwierig wird.

Was sind psychische Störungen?

Viele Menschen sind von psychischen Störungen betroffen. Studien in Deutschland gehen davon aus, dass 10 Prozent der Bevölkerung eine behandlungsbedürftige psychische Störung haben. Viele psychische Störungen sind heute gut behandelbar, zum Beispiel mit Psychotherapie und Psychopharmaka.

Die häufigsten und bekanntesten psychischen Störungen sind:

  • Abhängigkeitserkrankungen (Alkohol, Medikamente, Drogen, Spielsucht, Kaufsucht u.a.)
  • Affektive Störungen (Depression, Manie)
  • Angststörungen
  • Anpassungs- und Belastungsstörungen
  • Aufmerksamkeitsstörungen
  • Demenzerkrankungen
  • Persönlichkeitsstörungen (Borderline)
  • Posttraumatische Belastungsstörung
  • Schizophrenie
  • Schlafstörungen
  • Zwangsstörungen

Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Störungen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aufgrund psychischer Störungen sind keine Ausnahme mehr. Meist fallen Beschäftigte für einen längeren und nicht absehbaren Zeitraum aus. Dies stellt die Unternehmen vor Herausforderungen.

Nach wie vor gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen. Erkrankt der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mehrmals an derselben Krankheit, werden die Fehlzeiten addiert. Danach wird Krankengeld von den jeweiligen Krankenkassen gezahlt. Es besteht keine Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber, dass man an einer psychischen Störung leidet. Für eine erfolgreiche Wiedereingliederung kann es aber sehr hilfreich sein, wenn die Beteiligten über die Erkrankung informiert sind. So können optimale Arbeitsbedingungen geschaffen und ein besserer Umgang mit dem psychisch Erkrankten gepflegt werden. Unter Umständen kann es auch wichtig sein, Kollegen in die Wiedereingliederungsmaßnahmen einzubeziehen.

Wiedereingliederung

Eine gute Möglichkeit der Wiedereingliederung ist, für eine gewisse Zeit die Arbeitszeit zu reduzieren. Besonders bei stressbedingten Erkrankungen hat sich diese Methode bewährt. Arbeitgeber können dies aber nicht einseitig anordnen. Dies muss immer in Abstimmung mit dem Beschäftigten geschehen.

Grundsätzlich können Unternehmen eine Kündigung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Lang andauernde Krankheit, häufige Kurzerkrankungen oder krankheitsbedingte Leistungsminderung sind von der Rechtsprechung anerkannte Gründe für eine krankheitsbedingte Kündigung.

Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, nach einer sechswöchigen Krankheit des Arbeitnehmers ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dabei wird gemeinsam mit dem Arbeitnehmer, der zuständigen Arbeitnehmervertretung und einer Vertrauensperson geprüft, ob und wie eine Wiedereingliederung möglich ist. So kann z.B. eine Änderung der Arbeitsaufgabe oder der Arbeitsbedingungen helfen, den Beschäftigten wieder gut in den Betrieb zu integrieren. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob gesetzlich vorgesehene Hilfen und Leistungen der Rehabilitationsträger in Anspruch genommen werden können. Übermäßige Arbeitsbelastungen und Ursachen für Mobbing müssen selbstverständlich beseitigt werden. Das BEM ist erst dann beendet, wenn ein von beiden Seiten akzeptiertes Ergebnis vorliegt oder der Beschäftigte nicht mehr daran teilnehmen möchte.

Arbeitsschutz und Prävention

Im Arbeitsschutzgesetz werden psychische Belastungen als Gefährdungsfaktor genannt. Arbeitgeber sind verpflichtet die Gefährdung zu minimieren bzw. zu vermeiden. Dies ist nicht immer einfach, denn Gefährdungen durch psychische Erkrankungen sind nicht so leicht zu erkennen. Eine Befragung des direkten Arbeitsumfeldes ist hier unerlässlich. Dabei sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenarbeiten, denn nur wenn offen kommuniziert wird, können gute Ergebnisse erzielt werden. Die Ergebnisse der Befragungen sollten regelmäßig überprüft werden, damit einer erfolgreichen Wiedereingliederung nichts im Wege steht.

Die Berufsgenossenschaften erkennen psychische Erkrankungen nicht als Berufskrankheit an. Nur in Ausnahmefällen wie z. B. bei einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) wird diese als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt.

Auch in Unternehmen wird heute offener über psychische Erkrankungen gesprochen. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) werden mit den Mitarbeitern Belastungssituationen aufgedeckt und der richtige Umgang mit Stress erlernt.