Psychische Erkrankungen in der Arbeitswelt

Eine psychische Erkrankung bzw. Störung bedeutet in erster Linie eine Belastung für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Aber auch im Berufsleben stellen sie eine Herausforderung dar, denn Arbeitsausfälle verursachen Kosten und die Wiedereingliederung erfordert viel Organisation und Einfühlungsvermögen.

Wir alle sind täglich zahlreichen Belastungen ausgesetzt. Doch nicht jede Belastung macht krank. Allerdings können Mehrfachbelastungen, mangelnde Wertschätzung, fehlende Entwicklungsmöglichkeiten und ständige Angst zu einer so starken psychischen Belastung werden, dass Schlafstörungen, Unruhe, Traurigkeit und Gereiztheit die Folge sein können. Solche Symptome, die über einen längeren Zeitraum bestehen, beeinträchtigen den Alltag und können dazu führen, dass auch die Berufsausübung schwierig wird.

Was sind psychische Störungen?

Viele Menschen sind von psychischen Störungen betroffen. Studien in Deutschland gehen davon aus, dass zehn Prozent der Bevölkerung an einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung leiden. Viele psychische Störungen sind heute gut behandelbar, beispielsweise mit Psychotherapie und Psychopharmaka.

Die häufigsten und bekanntesten psychischen Störungen sind:

  • Abhängigkeitserkrankungen (Alkohol, Medikamente, Drogen, Spielsucht, Kaufsucht u. a.)
  • Affektive Störungen (Depression, Manie)
  • Angststörungen
  • Anpassungs- und Belastungsstörungen
  • Aufmerksamkeitsstörungen
  • Demenzerkrankungen
  • Persönlichkeitsstörungen (Borderline)
  • Posttraumatische Belastungsstörung
  • Schizophrenie
  • Schlafstörungen
  • Zwangsstörungen

Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Störungen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aufgrund psychischer Störungen sind keine Ausnahme mehr. Betroffene Beschäftigte fallen meist für einen längeren und nicht absehbaren Zeitraum aus. Dies stellt die Unternehmen vor Herausforderungen.

Nach wie vor gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen. Erkrankt der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mehrmals an derselben Krankheit, werden die Fehlzeiten addiert. Danach wird Krankengeld von den jeweiligen Krankenkassen gezahlt. Es besteht keine Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber, wenn man an einer psychischen Störung leidet. Für eine erfolgreiche Wiedereingliederung kann es jedoch sehr hilfreich sein, wenn die Beteiligten über die Erkrankung informiert sind. So können optimale Arbeitsbedingungen geschaffen und ein besserer Umgang mit dem psychisch erkrankten Menschen gepflegt werden. Unter Umständen kann es auch wichtig sein, Kollegen in die Wiedereingliederungsmaßnahmen einzubeziehen.

Wiedereingliederung

Eine gute Möglichkeit der Wiedereingliederung ist es, die Arbeitszeit für eine gewisse Zeit zu reduzieren. Diese Methode hat sich besonders bei stressbedingten Erkrankungen bewährt. Arbeitgeber können eine solche Reduzierung jedoch nicht einseitig anordnen. Dies muss immer in Abstimmung mit dem Beschäftigten geschehen.

Grundsätzlich können Unternehmen eine Kündigung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Lang andauernde Krankheit, häufige Kurzerkrankungen oder eine krankheitsbedingte Leistungsminderung sind von der Rechtsprechung anerkannte Gründe für eine krankheitsbedingte Kündigung.

Nach einer sechswöchigen Krankheit ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dabei wird gemeinsam mit dem Arbeitnehmer, der zuständigen Arbeitnehmervertretung und einer Vertrauensperson geprüft, ob und wie eine Wiedereingliederung möglich ist. So kann beispielsweise eine Änderung der Arbeitsaufgabe oder der Arbeitsbedingungen helfen, den Beschäftigten wieder gut in den Betrieb zu integrieren. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob gesetzlich vorgesehene Hilfen und Leistungen der Rehabilitationsträger in Anspruch genommen werden können. Übermäßige Arbeitsbelastungen und Ursachen für Mobbing müssen selbstverständlich beseitigt werden. Das BEM ist erst dann beendet, wenn ein von beiden Seiten akzeptiertes Ergebnis vorliegt oder der Beschäftigte nicht mehr daran teilnehmen möchte.

Arbeitsschutz und Prävention

Im Arbeitsschutzgesetz werden psychische Belastungen als Gefährdungsfaktor genannt. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Gefährdungen zu minimieren bzw. zu vermeiden. Dies ist jedoch nicht immer einfach, da Gefährdungen durch psychische Erkrankungen oft schwer erkennbar sind. Eine Befragung des direkten Arbeitsumfelds ist daher unerlässlich. Dabei sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenarbeiten, denn nur wenn offen kommuniziert wird, können gute Ergebnisse erzielt werden. Die Ergebnisse der Befragungen sollten regelmäßig überprüft werden, um einer erfolgreichen Wiedereingliederung den Weg zu ebnen.

Die Berufsgenossenschaften erkennen psychische Erkrankungen nicht als Berufskrankheit an. Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), wird eine psychische Erkrankung als sogenannte „Wie-Berufskrankheit” anerkannt.

In Unternehmen wird heute offener über psychische Erkrankungen gesprochen. Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) werden Belastungssituationen mit den Mitarbeitern aufgedeckt und der richtige Umgang mit Stress erlernt.


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