Wenn Mitarbeiter nach einer längeren Krankheit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, erfolgt dies oft in Stufen. Die sogenannte Wiedereingliederung hilft, die physische und auch psychische Genesung zu unterstützen. Ziel ist es, eine guten Übergang in den Arbeitsalltag zu gestalten und wieder zur vollen Arbeitsleistung zurückzukehren.  

Stufenweise Wiedereingliederung – Das Hamburger Modell

Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Vereinbarung zwischen dem Versicherten und seiner Krankenkasse. Sie ermöglicht, dass der Mitarbeiter trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit langsam wieder in die Arbeitswelt zurückkehren kann, ohne sich zu stark zu belasten. In den meisten Fällen unterstützt dieser langsame Start die weitere Genesung und beugt einer möglichen Überforderung vor.

Der Krankenversicherte hat während der stufenweisen Wiedereingliederung keinerlei Nachteile zu erwarten. Der behandelnde Arzt erstellt mit seinem Patienten einen Plan, indem festgehalten wird, wie lange und mit welchen Einschränkungen gearbeitet werden kann. In der Regel wird ein Zeitraum von 4-8 Wochen vorgesehen. Es gibt aber durchaus auch längere Wiedereingliederungshasen. Willigt der Arbeitgeber, muss nur noch die Krankenkasse zustimmen, damit der Prozess gestartet werden kann. In der Zeit der Wiedereingliederung erhält der Arbeitnehmer weiterhin Krankengeld. Für die meisten arbeitsunfähigen Mitarbeiter wiegt der sanfte Einstieg in den Arbeitsalltag die wirtschaftlichen Einbußen wieder auf.

Betriebliches Wiedereingliederungsverfahren (BEM)

Arbeitgeber müssen laut Sozialgesetzbuch nach sechs Wochen andauernder Arbeitsunfähigkeit bezogen auf ein Kalenderjahr ein Betriebliches Wiedereingliederungsverfahren (BEM) anbieten. Hier sollte berücksichtigt werden, ob betriebliche Maßnahmen die Gesundheit des Mitarbeiters verbessern können. Dies kann beispielsweise durch eine Neugestaltung des Arbeitsplatzes, andere Arbeitszeiten oder auch ein anderes Aufgabengebiet erreicht werden. An der Umsetzung des BEMs sind die direkten Vorgesetzten, Mitarbeiter der Personalabteilung, ggf. die Schwerbehindertenbeaufragten, Vertreter der Personalvertretung und Betriebsärzte beteiligt. Es ist sicher hilfreich, wenn der arbeitsunfähige Mitarbeiter frühzeitig in die Ausgestaltung des BEMs einbezogen wird. Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM anzubieten. Ob Mitarbeiter das Angebot annehmen, bleibt ihnen überlassen.