Die erste Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung als Auszubildender in den Händen zu halten, ist super. Nur wenige verstehen auf Anhieb, was die ganzen Positionen bedeuten. Hier erklären wir den Aufbau der Lohnabrechnung und die Besonderheiten für Auszubildende.
Ob man eine Lohn- oder eine Gehaltsabrechnung erhält, hängt davon ab, ob man als Angestellter oder als Arbeiter beschäftigt wird. Angestellte erhalten ein Gehalt. Arbeiter, die auch oft nach Stunden bezahlt werden, bekommen einen Lohn. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist von der Branche und dem erlernten Beruf abhängig.
Aufbau der Lohnabrechnung
Auf einer Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung müssen verschiedene Daten abgebildet werden:
Persönliche Daten | Name, Adresse und Geburtsdatum |
Steuerklasse | z. B. Steuerklasse I für Singles, III für Verheiratete |
Kinderfreibetrag | Anzahl der Kinder |
Konfession | Zeigt an, ob und wohin die Kirchensteuer abgeführt wird |
Versicherungsnummer | der Krankenversicherung |
Steuer-ID | Steuerliche Identifikationsnummer |
Kontodaten | Auf dieses Konto wird der Nettoverdienst überwiesen. |
Urlaub | Jahresurlaub und bereits genommene Urlaubstage |
Es folgen der Bruttobetrag und eventuelle Sachbezüge. Daraus ergibt sich der Gesamtbruttobetrag. Dieser Betrag ist die Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Beträge wie Lohnsteuer, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Kirchensteuer. Die sich ergebenden Beträge werden vom Gesamtbruttobetrag abgezogen und es ergibt sich der Nettoverdienst, der auf das Konto des Mitarbeiters überwiesen wird. Meist wird im unteren Bereich der Abrechnung noch einmal aufgelistet, wieviel pro Monat / Jahr verdient wurde und wie hoch der jeweilige Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberanteil ist.
Wie hoch sind jetzt die Abzüge für Azubis?
Solange die Einkünfte unterhalb des sogenannten Grundfreibetrags bleiben, muss keine Lohnsteuer gezahlt werden. Die Grenze liegt 2023 bei 10.347 Euro für Ledige und bei 20.694 Euro für Verheiratete. Diese Grenze ist schnell überschritten, wenn zusätzlich zur Ausbildung noch einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen wird.
Achtung: Nebenjobs müssen dem Ausbildungsbetrieb mitgeteilt werden. Ansonsten kann es zu Nachzahlungen an das Finanzamt kommen.
Im Moment fallen 14,6 Prozent für die Krankenversicherung an. In der Pflegeversicherung variiert der Beitrag je nach Alter und Anzahl der Kinder. Unter 23-jährige Auszubildende ohne Kinder zahlen 3,4 Prozent. Ab 23 Jahre sind 4 Prozent zu zahlen. Für die Rentenversicherung beträgt der Beitrag 18,6 Prozent an. Außerdem werden 2,4 Prozent für die Arbeitslosenversicherung fällig. Diese Sozialversicherungsbeiträge werden zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt. Die andere Hälfte zahlt der Auszubildende.