Unternehmen haben die Pflicht, ihren Beschäftigten eine Lohnabrechnung auszustellen. Die Erstellung der Lohnabrechnungen erfordert viel Know-how und Zeit. Die aktuelle Gesetzgebung und die branchenspezifischen Besonderheiten machen die Lohnbuchhaltung zu einer anspruchsvollen Aufgabe. Es stellt sich für Unternehmen die Frage: Wer soll die Lohnabrechnungen für die Beschäftigten erstellen? Löse ich es intern oder vergebe ich die Dienstleistung extern?

Abteilung für Lohnbuchhaltung

Die Unternehmen haben eine Abteilung für Lohnbuchhaltung. Qualifizierte Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung zu finden ist nicht einfach. Es besteht die Gefahr in kleinen Abteilungen, dass es zu Engpassen wegen Krankheit- und Urlaubsvertretungen kommt. Das Unternehmen muss in diesem Fall eine aktuelle Software erwerben und die eigenen Mitarbeiter schulen. Bei dem derzeitigen Arbeitsmarkt könnten die Unternehmen die wenigen qualifizierten Kräfte gewinnbringender einsetzen.

Nebenbei in der Buchhaltung

Jemand aus der Buchhaltung oder kaufmännischen Abteilung erledigt die Lohnabrechnung nebenbei. Die Erstellung der Lohnabrechnungen erfordert Zeit. Dies führt unter Umständen zu einer Überlastung der Mitarbeiter, da sie ja eigentlich für andere Tätigkeiten eingestellt wurden. Weil die Mitarbeiter keine Zeit haben, sich über Gesetzesänderungen zu informieren oder an Fortbildungen rund um die Lohnabrechnungen teilzunehmen, kann es in den Abrechnungen zu Fehler kommen. Die dann fälligen Rückrechnungen kosten wiederum Zeit. Die Mitarbeiter haben eigentlich genug Dinge für das Kerngeschäft zu tun. Andere wichtige Aufgaben bleiben durch die Erstellung der Lohnabrechnungen liegen.

Nach Feierabend

Die Inhaber kleinerer Unternehmen erledigen die Lohnabrechnungen oft nach Feierabend, weil im Tagesgeschäft keine Zeit dafür ist. Auch hier gibt es eine hohe Fehleranfälligkeit durch mangelnde Information z. B. über Gesetzesänderungen. Auch in Krankheits- oder Urlaubszeiten müssen die Lohnabrechnungen erledigt werden. Kosten entstehen für die Software, eventuelle Weiterbildungen und jede Menge Freizeit. Auf Dauer ist diese Variante sehr unbefriedigend.

Steuerberater

Der Steuerberater kümmert sich um die Lohnabrechnungen. Der Steuerberater berechnet pro Lohnabrechnung einen festen Betrag. Viele Steuerberater können oder wollen keinen Baulohn oder TVöD abrechnen. Auch der Steuerberater muss sich ständig über die Gesetzesänderungen informieren. Diese Kosten für die Software und die Weiterbildungen führen auch bei einigen Steuerberatern dazu, dass sie die Erstellung der Lohnabrechnung auslagern wollen.

relog als Dienstleister rund um Lohn und Gehalt

Die Erstellung der Lohnabrechnungen wird an relog ausgelagert. Wir sind ein zuverlässiger, kompetenter Partner rund um Lohn und Gehalt. Unsere Mandanten profitieren von unserer langjährigen Erfahrung. Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sind geregelt und wir arbeiten mit der aktuellsten Software. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und sind somit auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben. Durch die effizienten Abläufe können wir unsere Dienstleistung günstiger anbieten als Steuerberater.