Derzeit ist der Begriff Homeoffice in aller Munde. Aber was genau versteht man darunter? Wenn der Arbeitnehmer nicht im Büro arbeitet, ist er nicht zwingend im Homeoffice. Nicht nur in der Pandemie-Zeit gibt es viele Arbeitnehmer, die mobil arbeiten. Jede diese Arbeitsweisen hat ihre Vor- und Nachteile.

Homeoffice

Gerade in der Corona-Pandemie hat das Homeoffice an Bedeutung gewonnen. Arbeitgeber richten dazu einen festen Bildschirmarbeitsplatz in den privaten Räumen des Mitarbeiters ein. Im Rahmen der Arbeitsverhältnisse sind die Arbeitszeit und die Dauer der Homeoffice-Tätigkeit geregelt. Vereinbarungen können individuell oder auch kollektiv für die Belegschaft getroffen werden. Auch im Homeoffice gelten das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. Die Einhaltung der Datenschutzverordnung muss selbstverständlich gegeben sein. Die Vorteile gegenüber der mobilen Arbeit sind die gute Erreichbarkeit der Arbeitnehmer und die bessere Kontrolle des Arbeitsschutzes. Allerdings verursacht die Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes höhere Kosten und höhere Anforderungen an den Arbeitsschutz.

Mobile Arbeit

Von mobiler Arbeit spricht man, wenn der Arbeitnehmer nicht an das häusliche Büro gebunden ist. Er arbeitet z. B. beim Kunden vor Ort, in Open-Work-Spaces oder während der Zugfahrt. Der Arbeitnehmer ist dadurch besonders flexibel. Zudem entstehen keine Kosten für die Einrichtung des Arbeitsplatzes und das Arbeitsstättengesetz muss nicht beachtet werden. Der Kontakt zum Unternehmen findet über das Smartphone, den Laptop usw. statt. Auch hier muss der Datenschutz gewährleistet sein. Das Arbeitszeitgesetz gilt bei der mobilen Arbeit in vollem Umfang. Das Arbeitsschutzgesetz findet mit Einschränkungen Anwendung.

Das Homeoffice und die mobile Arbeit werden lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich gleich behandelt. Bei der Unfallversicherung gelten für das mobile Arbeiten Sonderregelungen.