Alle 2 Jahre wird dem Bundestag der Existenzminimumbericht vorgelegt. Dieser legt die Höhe des Freibetrags für Erwachsene und Kinder fest. Auch 2019 wurde unter Berücksichtigung der Preissteigerung die Höhe der Freibeträge und das Kindergeld angehoben. Der Grundfreibetrag wurde um 168 € auf 9.168 € angehoben. Eine geringere Bedeutung hat in steuerlicher Hinsicht der Kinderfreibetrag. Er wirkt sich nämlich nur auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer aus. Ab 2019 beträgt der Kinderfreibetrag 7.620 €. Für 2020 wird es eine weitere Erhöhung geben. Der Grundfreibetrag wurde ab 2020 auf 9.408 € und der Kinderfreibetrag auf 7.812 € festgesetzt.

Erhöhung des Kindergeldes ab 1. Juli 2019

Während die Freibeträge bereits zum 01.01.2019 in Kraft traten, wird das Kindergeld erst zum 01.07.2019 erhöht. Für das erste und zweite Kind werden künftig 204 €, für das dritte Kind 210 € gezahlt. Ab dem vierten Kind werden jeweils 235 € überwiesen.