Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern oft Zuschüsse oder Sachbezüge für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Nutzt der Arbeitnehmer für diese Fahrten öffentliche Verkehrsmittel, wurden bis Ende 2018 die Arbeitgeberleistungen bis zur Bagatellgrenze von 44 Euro pro Monat nicht besteuert. Ab 2019 sind Jobtickets grundsätzlich steuerfrei. Man möchte dadurch in Zukunft die Beschäftigten zum Umstieg auf umweltfreundliche öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen.

Laut Gesetz wird nur der genehmigte Linienverkehr begünstigt. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings der Flugverkehr und Fahrten mit dem Taxi. Grundsätzlich gilt die Steuerfreiheit für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Entweder erhält der Arbeitnehmer Geldzuschüsse oder der Arbeitgeber überlässt seinen Mitarbeitern ein sogenanntes Jobticket. Arbeitgeber können das Jobticket komplett oder auch anteilig finanzieren.

Damit die Steuerfreiheit gilt, muss es sich um eine Zusatzleistung zum Arbeitslohn handeln. Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass er öffentliche Verkehrsmittel genutzt hat. Durch Vorlage der Fahrausweise belegt er die Höhe der Aufwendungen für die Fahrten zum Arbeitsplatz. Die Steuerfreiheit gilt auch, wenn beispielsweise die Monatskarte für private Fahrten in der Freizeit genutzt wird.