Damit Eltern neben der verschlechterten Einkommenssituation in der Corona-Krise nicht auch noch beim Elterngeld Einbußen hinnehmen müssen, wurde eine Gesetzesänderung beschlossen. Die Anpassungen des Elterngeldes wurden im Mai vom Bundesrat beschlossen und treten rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft.

Elterngeld hilft jungen Familien

Elterngeld soll den Lebensstandard von jungen Familien sichern, wenn die Eltern weniger oder gar nicht arbeiten. Die Höhe des Elterngeldes beträgt mindestens 65 Prozent. Zur Berechnung wird der Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate herangezogen. Wenn sich beide Eltern an der Betreuung der Kinder beteiligen, erhalten sie maximal 14 Monate Elterngeld.

In der Corona-Krise werden Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, dringend am Arbeitsplatz gebraucht. Andere Eltern haben geringe Einkünfte, weil sie sich in Kurzarbeit befinden. Viele sind aufgrund dieser besonderen Situationen unsicher, wie sich dies auf das Elterngeld auswirkt.

Damit Eltern in der Krise nicht weniger Elterngeld erhalten oder es teilweise zurückzahlen müssen, hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für das Elterngeld angepasst.

Rückwirkend ab 1. März 2020 gilt:

Während der Elterngeldzeit gezahlte Einkommensersatzleistungen reduzieren das Elterngeld nicht. Dies gilt z. B. für Kurzarbeitergeld. Eltern in systemrelevanten Berufen können zudem die Elterngeldzeit bis zum 14. Lebensmonat des Kindes aufschieben. Den Partnerschaftsbonus erhalten Eltern, die in Teilzeit arbeiten und sich die Kinderbetreuung teilen. Dieser entfällt künftig nicht bzw. muss nicht zurückgezahlt werden, wenn die Eltern aufgrund der Pandemie mehr oder weniger arbeiten.