Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen werden unseren Alltag noch einige Zeit bestimmen. Um einen weiteren Lockdown zu verhindern, ist es unerlässlich die Arbeitsschutzstandards zum Infektionsschutz zu beachten.

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass ein Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden muss. Ist dies nicht zu gewährleisten, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Außerdem sollte man mit Atemwegssymptomen oder Fieber zuhause bleiben.

Für Betriebe gelten noch weitergehende Maßnahmen, die vom Ministerium für Arbeit und Soziales in den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards dokumentiert wurden. Für die Umsetzung der notwendigen Schutzmaßnahmen ist der Arbeitgeber verantwortlich. Gemeinsam mit Betriebsärzten und den Fachkräften für Arbeitssicherheit stimmt der Arbeitgeber die Maßnahmen ab und informiert im Anschluss die Mitarbeiter.

Arbeitsschutzstandards im Detail

Technische Maßnahmen

Der Arbeitsplatz sollte so gestaltet werden, dass jeder Mitarbeiter ausreichend Platz – also mindestens 1,5 m – zu den Kollegen halten können. Die Abstandsregel gilt insbesondere für Kantinen, Sanitär- und Pausenräume. Überall ist auf regelmäßige Lüftung zu achten. Raumlufttechnische Anlagen sollten weiterbetrieben werden.

Auf Baustellen, in der Landwirtschaft, bei Außen- und Lieferdienste und bei Transporten und Fahrten innerhalb des Betriebes können die Abstandsregel oftmals nicht eingehalten werden. Hier sollten die Mitarbeiter in feste Teams eingeteilt werden und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der Arbeitgeber muss in den Fahrzeugen Desinfektionsmittel, Papiertüten und Müllbeutel zur Verfügung stellen.

Auch bei der Unterbringung in Sammelunterkünften gilt: kleine feste Teams, die zusammenarbeiten, leben auch zusammen. Allerdings dürfen nur Familienmitglieder in einem Schlafraum untergebracht werden.
Nach Möglichkeit sind Büroarbeiten im Homeoffice zu erledigen. Kommunikation findet dann über Telefon- und Videokonferenzen statt. Durch diese technischen Möglichkeiten werden auch Dienstreisen und Meetings auf ein Minimum reduziert.

Organisatorische Maßnahmen

Um die Sicherstellung ausreichender Schutzabstände zu gewährleisten, sind Verkehrswege im Betrieb (Treppen, Aufzüge) entsprechend anzupassen. Schutzabstände für Stehflächen werden z. B. mit Klebeband auf dem Boden markiert.

Wenn Arbeitsmittel und Werkzeuge nicht personenbezogen verwendet werden, sind diese regelmäßig zu reinigen. Außerdem sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Die Arbeitszeiten und Pausen sind so zu gestalten, dass ein enges Zusammentreffen (z. B. in Kantinen und Umkleideräumen) der Mitarbeiter verhindert wird. Arbeitsbekleidung muss regelmäßig gereinigt und getrennt aufbewahrt werden.

Betriebsfremde Personen, die die Arbeitsstätten bzw. das Betriebsgelände besuchen, müssen über die Schutzmaßnahmen des Betriebes informiert werden. Ihr Besuch muss dokumentiert werden.

Mitarbeiter sind über die Handlungsanweisungen bei Verdachtsfällen zu informieren. Atemwegserkrankungen und Fieber können auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen und sind abzuklären.
Psychische Belastungen durch Corona sind nicht zu unterschätzen. Unternehmen sollten dies im Blick behalten und zusätzliche Belastungen minimieren.

Personenbezogene Maßnahmen

Bei nicht einhaltbaren Schutzabständen soll ein Mund-Nasen-Schutz bzw. persönliche Schutzausrüstungen (PSA) getragen werden.

Unterweisung und aktive Kommunikation mit den Mitarbeitern über die Präventionsmaßnahmen sind wichtig. Bodenmarkierungen, verständliche Hinweisschilder, Aushänge helfen der Belegschaft und den Besucher, sich an die Maßnahmen zu halten.

Vorerkrankungen, Ängste und psychische Belastungen sind für den Einzelnen in der Corona-Pandemie eine besondere Herausforderung. Auch hier unterstützt der Betriebsarzt bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge und dem Schutz besonders gefährdeter Personen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die Arbeitsschutzstandards gemäß der Pandemie-Entwicklung laufend anpassen. Den aktuellen Maßnahmen-Katalog können Sie beim BMAS herunterladen.