Unternehmen können ab dem 26. Oktober 2022 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Die sogenannte Inflationsausgleichsprämie wurde von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um die realen Einkommensverluste durch die Inflation zu kompensieren. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung, die allerdings auch an einige Vorschriften gebunden ist.

Bei der Auszahlung einer Inflationsprämie sind einige Dinge zu beachten. Zunächst handelt es sich hierbei um eine zusätzlich zum vereinbarten Arbeitsentgelt gezahlte Leistung. Sie ist steuer- und abgabenfrei und kann bis zum 31.12.2024 ausgezahlt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Beschäftigte die Inflationsprämie in Teilbeträgen oder einmalig in voller Höhe erhält. Insgesamt dürfen über den gesamten Zeitraum maximal 3.000 Euro ausgezahlt werde.

Auf keinen Fall darf die Inflationsprämie anstelle des vereinbarten Arbeitsentgelts, Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes oder anderer Prämien gezahlt werden. Dies würde den Verdacht aufkommen lassen, dass durch die Zahlung einer Inflationsprämie den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungen eingespart werden soll.

Mehrere Gerichtsverfahren klären Streitfragen rund um die Inflationsprämie

Fühlen sich Arbeitnehmer bei der Inflationsprämie übergangen, sollten sie zunächst das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen. Wird man sich nicht einig, muss das Arbeitsgericht entscheiden. Inzwischen gibt es einige Gerichtsverfahren, die sich mit der Zahlung von Inflationsprämien beschäftigen.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Das Gesetz verlangt nicht, dass alle Mitarbeiter gleiche Inflationsprämien erhalten. Eine Differenzierung sollte aber plausibel begründet werden, damit es keine Unstimmigkeiten gibt. So könnte man beispielsweise Mitarbeiter mit niedrigerem Einkommen eine höhere Inflationsprämie zahlen. Um allerdings ganz sicher zu gehen, sollten Unternehmen die gleiche Prämie zahlen.

Krankheit

Mitarbeitern, die längere Zeit krank waren, eine niedrigere Inflationsprämie zu zahlen, ist nach Ansicht einiger Juristen ein fragwürdiges Kriterium.

Mitarbeiter hat gekündigt

Ob nach einer Kündigung die Inflationsprämie zurückgefordert werden kann, ist gesetzlich nicht geregelt. Ein Streitfall müsste vor einem Arbeitsgericht geklärt werden.

Elternzeit

Da das Arbeitsverhältnis sozusagen ruht, haben einige Unternehmen keine Inflationsprämie gezahlt. Der Ausgang der Gerichtsverhandlungen zu diesem Thema ist noch offen.