Aktuell hat der Bundesrat der Einführung der Grundrente zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2021 haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen bzw. Angehörige gepflegt und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, Anspruch auf Grundrente.

Ein Antrag auf Grundrente ist nicht nötig. Wer über die gesamte Erwerbstätigkeit unter 80 % des Durchschnittlohns verdient hat, erhält nun die Grundrente. Diese wird nach Prüfung automatisch ausgezahlt und beträgt maximal 404 Euro. Dabei gelten Freibeträge für die bestehenden Renten. Für Alleinlebende wird ein Einkommen von über 1.250 Euro (bei Paaren 1.950 Euro) zu 60% angerechnet. Voll angerechnet werden Einkommen über 1.600 Euro für Alleinlebende und 2.300 Euro bei Paaren. Neben dem zu versteuernden Einkommen werden auch Kapitalerträge und ausländische Einkünfte angerechnet.

1,3 Mio. Rentnerinnen und Rentner profitieren von Grundrente

Wenn Arbeitgeber Ihren Angestellten mit geringem Einkommen zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn einen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen, gibt es vom Staat noch einen Zuschuss. Der sogenannte BAV-Förderbetrag beträgt ab 2020 maximal 288 Euro. Die Einkommensgrenze für diese Förderung der Betrieblichen Altersvorsorge wurde von monatlich 2.200 Euro auf 2.575 Euro angehoben.