Bereits 2016 hat die Europäische Kommission eine Überarbeitung der Richtlinien über die Entsendung von Arbeitnehmern in der EU vorgeschlagen. Jetzt treten die beschlossenen Änderungen zum 30. Juli 2020 in Kraft.

Als „entsandte Arbeitnehmer“ werden Arbeitnehmer bezeichnet, die von ihren Arbeitgebern für einen begrenzten Zeitraum zum Arbeiten in ein anderes Land geschickt werden. In Europa wird dies durch die Richtlinie 96/71/EG geregelt. Unternehmen sind verpflichtet, die darin festgelegten Mindeststandards für die jeweiligen Aufnahmestaaten einzuhalten. In der Praxis kommt es aber zu einer Wettbewerbsverzerrung, da die lokalen Standards von denen der europäischen Richtlinie abweichen. 

Die Richtlinie 96/71/EG wird in Deutschland durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Das Ziel sind faire Wettbewerbsbedingungen sowie der Erhalt von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

Arbeitnehmer-Entsendegesetz für faire Wettbewerbsbedingungen

Am 3. Juli 2020 hat der Bundesrat zugestimmt, die geänderte Entsenderichtlinie der EU ins deutsche Recht zu übertragen. Dazu werden folgende Änderungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorgenommen:

  • Nach 12 Monaten gelten für ausländische Arbeitnehmer in der Regel alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen.
  • Endsandte Arbeitnehmer müssen gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten.
  • Beschäftigte haben Anspruch auf Mindestlohn bzw. auf die in den geltenden Tarifverträgen festgelegten Tariflohn.
  • Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten dürfen sie nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.
  • Ausländischen Beschäftigten stehen Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Schmutz- und Gefahrenzulagen zu.
  • Die Prüfzuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird erweitert.
  • Knapp 4 Millionen Euro werden dem Deutschen Gewerkschaftsbund vom Bund jährlich für Beratungsstellen zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen bereitgestellt.

Besonderheit:

Ab dem 1. März 2020 müssen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer bei einer Entsendung in die Niederlande vor Durchführung der Arbeiten online melden. Die Meldung erfolgt in deutscher Sprache über ein Portal des niederländischen Ministeriums für Arbeit und Soziales.