Studierende können finanzielle Unterstützung durch ein Stipendium oder Bafög erhalten. Diese Leistungen sind steuerfrei und gelten nicht als Hinzuverdienst. Andere Einkünfte hingegen sind steuerpflichtig und werden für die Berechnung der Krankenversicherung und den Anspruch auf Kindergeld herangezogen.

Hinzuverdienstgrenze bei Bafög

Wenn ein Student Bafög bezieht, darf sein monatliches Einkommen 450 Euro nicht überschreiten. Minijobber müssen somit seit dem Wintersemester 2016/2017 nicht mehr mit einer Kürzung ihrer Bafög-Leistungen rechnen. Auch wer sich in Ausbildung befindet und mit einem Nebenjob sein Einkommen aufbessern will, kann jährlich bis zu 5.400 Euro hinzuverdienen. Ist der Bewilligungszeitraum kürzer als ein Jahr, verringert sich auch die Hinzuverdienstgrenze. Umfasst der Bewilligungszeitraum z.B. 6 Monate, darf der Bafög-Empfänger auch nur 2.700 Euro hinzuverdienen.

Anspruch auf Kindergeld

Für Kinder bis 18 Jahre erhalten Eltern Kindergeld. Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres besteht ein Anspruch auf Kindergeld nur, solange studiert wird oder sich das Kind in einer Ausbildung befindet. Für ein Erststudium – wie auch für eine Erstausbildung – gibt es keine Hinzuverdienstgrenze, die den Anspruch auf Kindergeld beeinflusst. Anders sieht es aus, wenn ein Zweitstudium begonnen wird. Dann haben Eltern nur einen Anspruch auf Kindergeld, wenn der Student keine „schädlichen Einkünfte“ erzielt. Als „unschädlich“ gelten Einkünfte aus Minijobs, Ausbildungsvergütungen und aus Beschäftigungen mit maximal 20 Wochenstunden.

Gesetzliche Krankenversicherung

Grundsätzlich können Studenten bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung eines Elternteils familienversichert werden. Allerdings muss das Elternteil mit dem höheren Einkommen gesetzlich krankenversichert sein. Die Monatsgrenze für ein regelmäßiges Einkommen liegt 2017 bei 425 Euro. Verdient ein Student mit einem Minijob 450 Euro monatlich, bleibt die Familienversicherung auch weiter bestehen. Wird nur in den Semesterferien gearbeitet, darf auch mehr verdient werden. Diese Einkünfte gelten nicht als regelmäßiges Einkommen. Es lohnt sich genau zu rechnen, denn bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze muss der Student sich selber krankenversichern.