Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge und Lohnsteueranmeldungen für Abrechnungszeiträume 2021

Bitte steuern Sie Ihre Meldung zur Entgeltabrechnung terminlich so, dass die zu übermittelnden Daten und Zahlungen zu den nachstehenden Terminen sich jeweils in der Verfügungsgewalt der Einzugsstelle befinden.

Die Einlieferung bei relog muss mindestens 2 Arbeitstage vor dem Termin in Spalte 2 erfolgen.

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Abrechnungsmonat in 2021Beitragsnachweis muss vorliegen am (elektr. Datenübermittlung) 1Fälligkeit der Gesamtsozial-versicherungs-beiträge 2Lohnsteuer Abgabe-/Anmeldefrist (elektr. Datenübermittlung)
Januar25.01.202127.01.202110.02.2021
Februar22.02.202124.02.202110.03.2021
März25.03.202129.03.202112.04.2021
April26.04.202128.04.202110.05.2021
Mai25.05.202127.05.202110.06.2021
Juni24.06.202128.06.202112.07.2021
Juli26.07.202128.07.202110.08.2021
August25.08.202127.08.202110.09.2021
September24.09.202128.09.202111.10.2021
Oktober325.10.202127.10.202110.11.2021
November24.11.202126.11.202110.12.2021
Dezember23.12.202128.12.202110.01.2022

1 Fünftletzter Bankarbeitstag: Fälligkeit der elektronisch übermittelten Beitragsnachweise (Die Beitragsnachweise müssen der Einzugsstelle um 0:00 Uhr (Tagesbeginn) am fünftletzten Bankarbeitstag vorliegen)
2 Drittletzter Bankarbeitstag: Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge 
3 In Bundesländern, in denen der Reformationstag kein gesetzlicher Feiertag ist, verschiebt sich der Termin um einen Tag

Bitte planen Sie Laufzeiten für die Zahlungen ein bis diese auf dem jeweiligen Konto bei Krankenkasse/Finanzamt gutgeschrieben sind. Bei verspäteter Anlieferung der Daten bei relog kann keine fristgerechte Meldung gewährleistet werden. Zur Klärung von Fragen bzw. weitergehenden Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Des Weiteren beachten Sie bitte die aktuellen Informationen der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Finanzämter.


Lohnsteuer- & Sozialversicherungsrecht

Betriebliche Altersversorgung (BAV)

Direktversicherungen,
Pensionsfonds und Pensionskassen
steuerfrei bis jährlich 8 %
der BBG RV/West

steuerfrei bis jährlich 4 % der BBG RV/West
6.816 EUR

3.408 EUR
Nicht kapitalgedeckte Pensionskassensteuer- und sv-frei bis jährlich 3 % der BBG RV/West2.556 Euro

Rechengrößen in der Sozialversicherung ab 2021

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag1,30 %
Insolvenzgeldumlage0,12 %

Mindestlohn

Der Mindestlohn wird in vier Schritten erhöht:

Mindestlohn pro Stunde
ab 01.01.20219,50 EUR
ab 01.07.20219,60 EUR
ab 01.01.20229,82 EUR
ab 01.07.202210,45 EUR

Wurde für bestimmte Branchen ein höherer Mindestlohn vereinbart, so ist dieser maßgebend. Eine Übersicht der Branchenmindestlöhne und weitere Infos zum Thema Mindestlohn gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales www.bmas.de/mindestlohn. Die Prüfung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns hat monatsbezogen zu erfolgen. Die Anpassung auf den Mindestlohn erfolgt nicht automatisch. Anpassungen teilen Sie uns bitte rechtzeitig schriftlich mit.

Nebenberufliche Tätigkeit

Freibetrag 2021
Als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer o. ä.3.000 EUR
Im gemeinnützigen, mildtätigen kirchlichen Bereich 840 EUR

Minijob

steuer- und sv-frei
(soweit das gesamte Einkommen die Grenze von 450 Euro nicht übersteigt)
450 EUR
Gültigkeit abMindestlohnMaximale Stundenanzahl
01.01.20219,50 EUR47,37
01.07.20219,60 EUR46,88
01.01.20229,82 EUR45,82
01.07.202210,45 EUR43,06

Die maximale Stundenzahl pro Monat errechnet sich wie folgt:
450 € : Mindestlohn = max. Stundenanzahl

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, sich bei Ihren Minijobbern (Geringfügig entlohnt Beschäftigte bis EUR 450) regelmäßig nach anderen Beschäftigungsverhältnissen zu erkundigen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, müssen Sie gegebenenfalls mit einer rückwirkenden Beitragsfestsetzung rechnen. Änderungen bei diesen Beschäftigungsverhältnissen teilen Sie uns bitte schriftlich mit. Bei Bedarf können Sie einen entsprechenden Personalfragebogen bei uns anfordern.
Bei Arbeit auf Abruf unbedingt die Wochenarbeitszeit schriftlich vereinbaren. Ansonsten gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Damit wäre die Beschäftigung versicherungspflichtig.

Dokumentationspflicht
Die Dokumentationspflicht gilt generell nur für geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobber im privaten Bereich) und die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr besteht. Dazu zählen z.B. das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszustellerinnen und -zusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen. (Quelle: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/dokumentationspflicht.html)

Midijobs

steuer- und sv-pflichtig, aber geringere Beiträge450,01 EUR – 1300 EUR

Sachbezugswerte

Unterkunft pro Monat237 EUR
Verpflegung pro Monat263 EUR
Verpflegung pro Tag
– Frühstück
– Mittag bzw. Abendessen

1,83 EUR
3,47 EUR

Lohnsteuerrecht

Altersentlastungsbetrag

Höchstbetrag722 EUR
Prozentsatz15,2 %

Der Altersentlastungsbetrag gilt für Steuerpflichtige, die das 64. Lebensjahr vor dem 01.01.2021 erreichen. Die Voraussetzungen müssen vom Arbeitgeber geprüft werden.

Arbeitnehmer mit Behinderung

Grad der Behinderung von Pauschbeträge VZ 2021
20384 EUR
30620 EUR
40860 EUR
501.140 EUR
601.440 EUR
701.780 EUR
802.120 EUR
902.460 EUR
1002.840 EUR
Behinderten-Pauschbetrag 2021
für Blinde, Taubblide und Menschen,
die hilflos sind (Merkzeichen BI, TBI, H)
7.400 EUR
Behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale 2021
GdB min. 80 / GdB 70 + Merkzeichen G900 EUR
Merkzeichen aG, BI, TBI, H4.500 EUR

Gesundheitsförderung

Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes des Arbeitsnehmers oder der betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis 600 Euro steuerfrei.

Entfernungspauschale

Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte0,30 EUR / Entfernungskilometer
0,35 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer

Bei doppelter Haushaltsführung:

Fahrtkosten (PKW) für die Familienheimfahrt pro Woche0,30 EUR / Entfernungskilometer
0,35 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer
Alternativ: Mobilitätsprämie für Geringverdiener14 % der erhöhten Pauschale

Gruppenunfallversicherung

pauschal mit 20 % versteuert100 EUR

Grundfreibetrag

Grundfreibetrag9.744 EUR

Kinderfreibetrag

je Kind pro Elternteil2.730 EUR
je Kind bei Zusammenveranlagung5460 EUR
BEA-Freibetrag1.454 EUR
BEA-Freibetrag bei Zusammenveranlagung2.928 EUR

Kindergeld

1. und 2. Kind219 EUR
3. Kind225 EUR
jedes weitere Kind250 EUR

Elektromobilität – Ladestrom

Monatliche Pauschalen 2021
Bei zusätzlicher Lademöglichkeit im Betrieb
Elektrofahrzeuge
Hybridfahrzeuge

30 EUR
15 EUR
Ohne Lademöglichkeit im Betrieb Elektrofahrzeuge
Hybridfahrzeuge

70 EUR
35 EUR

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Grund-Entlastungsbetrag 2020/20211.908 EUR
Corona-Erhöhungsbetrag2.100 EUR

Der zeitlich begrenzte Erhöhungsbetrag für Alleinerziehende kann für die Kalenderjahre 2020 und 2021 geltend gemacht werden. Der Freibetrag wird in der Regel bei den ElStAM und der Berechnung der Lohnsteuer automatisch berücksichtigt.

Versorgungsfreibetrag

bei Versorgungsbeginn in 2020

Höchstbetrag1.140 EUR
in % der Versorgungsbezüge15,2 %
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag342 EUR

Veranlagungspflichtgrenze bei ElStAM-Freibetrag

Einzelveranlagung12.250 EUR
Zusammenveranlagung23.250 EUR

Pflege-Pauschbetrag

Pflegegrad2 600 EUR
Pflegegrad 31.100 EUR
Pflegegrad 4 und 51.800 EUR
Bei Blinden und hilflosen Menschen1.800 EUR

Solidaritätszuschlag

Alleinstehend (Steuerklasse I, II, IV, V, VI)16.956 EUR
Verheiratet (Steuerklasse III)33.912 EUR
Anpassung des Milderungsbereichs11,9 %
Erhebung auf pauschale Lohnsteuer5,5 %

Sozialversicherungsrecht

Beitragsbemessungsgrenzen

West Ost

Kranken- und Pflegeversicherung
jährlich
monatlich
58.050 EUR
4.837,50 EUR
58.050 EUR
4.837,50 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherungjährlich
monatlich
85.200 EUR
7.100 EUR
80.400 EUR
6.700 EUR

Beitragssätze

Krankenversicherung
Allgemein
Ermäßigt
Zusatzbeitrag (durchschnittlich)

14,6 %
14,0 %
1,3 %
Pflegeversicherung
ohne Zuschlag für Kinderlose
mit Zuschlag für Kinderlose

3,05 %
3,3 %
Rentenversicherung
18,6 %
Knappschaftliche Rentenversicherung24,7%
Arbeitslosenversicherung2,4 %
Insolvenzgeldumlage
0,12 %
Künstlersozialabgabe4,2 %

Beitragszuschüsse KV/PV

Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag

mit Anspruch auf Krankengeld353,14 EUR
ohne Anspruch auf Krankengeld338,63 EUR

Pflegeversicherung

bundeseinheitlich (ohne Sachsen)73,77 EUR
Sachsen49,58 EUR

Bezugsgröße (monatlich)

West3.290 EUR
Ost3.115 EUR

Jahresarbeitsentgeltsgrenzen

Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
(§ 6 Abs. 6 SGB V)
64.350 EUR
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
für PKV-Bestandsfälle (§ 6 Abs. 7 SGB V)
58.050 EUR

Corona-Sonderregelungen

Corona-Sonderzahlungen
Frist wird bis Juni 2021 verlängert
1.500 EUR
Corona-Pauschale für Homeoffice
kann maximal für die Jahre 2020 und 2021
steuerlich geltend gemacht werden
600 EUR

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