Wenn ein Mitarbeiter krank wird, erhält er weiterhin sein Gehalt vom Arbeitgeber. Für kleine und mittlere Unternehmen ist neben dem Ausfall des Mitarbeiters die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall eine Belastung. Um diese Unternehmen zu entlasten, gibt es das Umlageverfahren U1. Im Januar eines jeden Jahres kann der gewünschte Umlagesatz gewählt werden.

Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern zahlen in das Umlageverfahren ein. Wird ein Mitarbeiter krank, erhält das Unternehmen einen festgelegten Prozentsatz der Lohnfortzahlung. Die Krankenkassen legen einen allgemeinen Umlagesatz fest. Dieser kann bei den verschiedenen Krankenkassen variieren.

Unternehmen haben die Wahl

Einige Krankenkassen bieten verschiedene Umlagesätze an. Die Erstattungssätze für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall liegen zwischen 40 und 80 Prozent. Arbeitgeber können einen geringeren oder höheren Erstattungssatz wählen und zahlen dann dementsprechende angepasste Umlagesätze.

Zunächst ist eine Prüfung der Krankheitszeiten für die Wahl wichtig. Zum Beispiel ist es sinnvoll einen höheren Umlagesatz zu zahlen, wenn ein Mitarbeiter oft krank ist. Sind viele Mitarbeiter bei einer Krankenkasse versichert und selten krank, lohnt es sich eventuell der geringeren Umlagesatz. Trifft der Arbeitgeber keine Wahl, bleibt es bei dem allgemeinen Umlagesatz.

Wichtig ist, dass diese Wahl immer nur am Anfang des Jahres getroffen werden kann. Der Antrag muss bei den Krankenkassen bis zur Fälligkeit des Januar-Beitrags eingegangen sein. Für 2021 ist dies der 27. Januar.