Wer als Arbeitnehmer wegen Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen kann, muss nach dem 3. Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung (AU) vorlegen. In der Regel stellt der behandelnde Arzt die AU-Bescheinigung aus. Bereits im vergangenen Jahr haben Krankenkassen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinung (eAU) eingeführt. Damit ist es in den angeschlossenen Praxen möglich, die eAU direkt an die Krankenkasse zu übermitteln. Der Patient bekommt aktuell noch 2 gelbe Scheine. Einen für die persönliche Ablage und einen für den Arbeitgeber. Ab Juli 2022 wird die eAU noch komfortabler. Über eine Schnittstelle zum Arbeitgeber erfolgt auch diese Meldung künftig digital und ohne Verzögerung.

Wo bekommt der Arbeitnehmer seine AU?

Nicht alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinungen werden vom Arbeitgeber akzeptiert. Hier ein Überblick:

  • Krankschreibung vom Hausarzt
  • Krankschreibung per Telefon
  • Krankschreibung per Videosprechstunde
  • Krankschreibung per Online-Fragebogen

Krankschreibung vom Hausarzt

Der klassische Weg zum Hausarzt zu gehen und sich dort krankschreiben zu lassen, ist in der Corona-Pandemie teilweise schwierig gewesen. Auch hier ist die Pandemie wieder ein Motor für die digitale Entwicklung. Auch der Ärztemangel im ländlichen Raum macht ein Umdenken nötig. Der persönliche Kontakt zwischen Patient und Arzt ist unbestritten immer noch die beste Möglichkeit, eine Gesundung zu unterstützen.

Krankschreibung per Telefon

In der Pandemie ist es derzeit möglich, sich bei Atemwegsinfekten vom Hausarzt für 7 Tage telefonisch krankschreiben zu lassen. Eine Verlängerung der Krankschreibung ist für weitere 7 Tage möglich. Es soll verhindert werden, dass Patienten mit Verdacht auf eine Corona-Infektion in die Praxen gehen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. März 2022. Es wird darüber nachgedacht, diese Vorgehensweise z.B. für Kurzzeiterkrankungen beizubehalten.

Krankschreibung per Videosprechstunde

Persönlich bekannte Patienten können sich bis zu 7 Tage per Videosprechstunde krankschreiben lassen. Ist der Patient nicht bekannt, kann die Krankschreibung nur bis zu 3 Tage ausgestellt werden. Eine Verlängerung der Krankschreibung ist derzeit nicht möglich. Nur Krankheiten, die auch telemedizinisch diagnostiziert werden können, reichen als Grund für eine Krankschreibung. Müsste der Arzt für die Diagnose weitere Maßnahmen ergreifen, ist eine Krankschreibung per Videosprechstunde nicht zulässig. Noch wird die Videosprechstunde wenig genutzt. Aber sie bietet viel Potential und wird in den kommenden Jahren an Akzeptanz gewinnen.

Vorsicht bei Krankschreibung per Online-Fragebogen

Wer sich auf diesem Weg krankschreiben lässt, sollte genau prüfen, ob die AU von seinem Arbeitgeber anerkannt wird. Sollte er Arbeitgeber die AU nicht akzeptieren, hätte der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung verloren. Krankmeldungen per Online-Fragebogen werden für bis zu 3 Tage ausgestellt. In den meisten Fällen kosten diese 10 Euro, welche der Arbeitnehmer im Voraus bezahlen muss. Die Krankenkassen übernehmen diese Leitung nicht.

Der persönliche Kontakt zu einem Hausarzt ist nur sehr schwer zu ersetzen. In Ausnahmesituationen kann die telemedizinische Versorgung aber für eine Entlastung sorgen.