Im Homeoffice zu arbeiten, ist heute aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Viele Angestellte nutzen heute die Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Um zuhause arbeiten zu können, braucht der Arbeitnehmer in den meisten Fällen einen Telefon- und Internetanschluss und einen Computer. Bei den Kosten für Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter unterstützen. Für die Internetpauschale können monatlich 50 Euro gezahlt werden. Der geldwerte Vorteil wird dann pauschal mit 25 Prozent versteuert. Bis zu 20 Euro pro Monate können steuer- und beitragsfrei für Telefonkosten gezahlt werden.

Beruflich genutzte Kleidung und Werkzeuge kann der Arbeitgeber stellen oder sich an den Kosten beteiligen. Die zusätzlich zum Lohn gezahlten Zuschüsse sind beitrags- und steuerfrei.

Immer mehr Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter mit betrieblicher Gesundheitsförderung und wirken so einem hohen Krankenstand entgegen. Auch Zuzahlungen zur Mitarbeiterverpflegung und Erholungsbeihilfe werden steuerlich begünstigt.

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen Unternehmen ihren Mitarbeitern die Beiträge für den Kindergarten oder Unterstützungsleistungen. Zu guter Letzt werden auch Fehlgeldentschädigungen, Belegschaftsrabatte und Mitarbeiterbeteiligung steuerlich als geldwerter Vorteil behandelt. Mehr über Lohnoptimierung erfahren Sie hier.