Am 4. September hat der Koalitionsausschuss mehrere Maßnahmen zur Entlastung der Bürger beschlossen. Das 3. Entlastungspaket beinhaltet die Anhebung der Höchstgrenzen für Midijobs, die Verlängerung der Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld, die Energiepreispauschale für Rentner und Studierende sowie die Erhöhung des Kindergelds.
Midijobs
Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wurde zu 1. Oktober 2022 bereits von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Nun wurde beschlossen, die zum 01.01.2023 auf 2.000 Euro Höchstgrenze pro Monat anzuheben.
Sonderregelung für Kurzarbeitergeld
Alle bisher geltenden Sonderregelungen während der Corona-Pandemie werden über den 30. September hinaus verlängert.
Energiepreispauschale für Rentner und Studierende
Bis jetzt gingen Rentner und Studierende bei der Energiepreispauschale (EPP) leer aus. Dies wird nun korrigiert. Rentnerinnen und Rentner erhalten die 300 Euro Energiepreispauschale von der Deutschen Rentenversicherung. Die Auszahlung erfolgt zum 1. Dezember 2022. Rentner, die bereits die EPP bereits von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, haben keinen Anspruch auf eine weitere Auszahlung durch die Deutsche Rentenversicherung.
Studierende erhalten 200 Euro Energiepreispauschale. Die Abwicklung ist noch nicht geklärt. Die Länder beraten derzeit, wie die EPP schnell an die Studierenden ausgezahlt werden kann.
Kindergeld
Das Kindergeld wird zum 01. Januar 2023 erhöht. Für das erste und zweite Kind wird es um 18 Euro von 219 Euro auf 237 Euro angehoben. Die Beträge für das dritte Kind bleiben bei 225 Euro und für das vierte Kind bei 250 Euro. Vermutlich wird auch dies noch angepasst, da sonst für das dritte Kind weniger gezahlt wird als für die ersten beiden Kinder.
Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung wird die Höchstgrenze des Kinderzuschlages ab 01. Januar 2023 auf 250 Euro angehoben.