Im Bundeshaushalt 2025 sind mehrere Maßnahmen vorgesehen, die sich auf die Lohnabrechnung auswirken. Als ein Teil der Wachstumsinitiative soll damit auch die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gesteigert werden. Die zentralen Punkte sind dabei die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/IV, Regelungen zur Mehrarbeit, die Ausweitung der Arbeitszeiten und die Erhöhung der Kinderfreibeträge bzw. des Kindergeldes.

Vereinfachung der Steuerklassen

Die Bundesregierung plant, die Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV deutlich vorzuziehen. Das soll nach Möglichkeit schon vor dem geplanten Zieljahr 2030 erfolgen.

Mehrarbeit soll sich lohnen

Für Mehrarbeit über die vereinbarte Vollzeitarbeit hinaus soll es künftig steuer- und beitragsfreie Zuschläge geben. Die Richtlinien des Arbeitszeitgesetzes in Bezug auf die Tageshöchstarbeitszeit sind derzeit streng geregelt. Dies soll aufgeweicht werden. Wenn eine diesbezügliche Regelung in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen  vereinbart wurde, kann diese befristet gelten. Vertrauensarbeitszeit bleibt weiter möglich.

Ausweitung der Arbeitszeiten von Teilzeitbeschäftigten

Damit Teilzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit ausweiten, soll es einen steuerlichen Anreiz geben. Wird die Arbeitszeit ausgeweitet und der Arbeitgeber zahlt daraufhin eine Prämie, wird diese steuerlich begünstigt. Es werden noch Regelungen getroffen, damit es hierbei nicht zu einem Missbrauch kommen kann. Zudem sollen die Arbeitsmöglichkeiten und die Anreize zur Beschäftigung Älterer ausgeweitet werden.

Erhöhung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes

Rückwirkend zum 1. Januar 2024 soll der Kinderfreibetrag von 6.384 Euro auf 6.612 Euro angehoben werden. Daraus ergeben sich mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zusammen 9.540 Euro. Eine weitere Erhöhung um 60 Euro ist für 2025 geplant. Die Bundesregierung hat außerdem eine Anhebung des Kindergeldes um fünf Euro auf 255 Euro ab dem 1. Januar 2025 beschlossen.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen - Bundeshaushalt 2025