Mitarbeiter können durch den Arbeitgeber zusätzlich versichert werden. Unternehmen zeigen damit nicht nur, dass ihnen die bereits beschäftigten Mitarbeiter am Herzen liegen. Die Zusatzversicherungen sind auch ein weiteres gutes Argument im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte.

Folgende Versicherungen können Arbeitgeber abschließen:

  • Betriebliche Altersversorgung (bAV)
  • Betriebliche Krankenversicherung (bkV)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
  • Gruppenunfallversicherung

Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine von verschiedenen Lohnoptimierungsmöglichkeiten. Arbeitgeber sind seit Anfang 2022 verpflichtet, die Mitarbeiter mit einem Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu unterstützen.

Zahlungen des Arbeitgebers zur bAV sind bis zum Betrag von 3.384 Euro jährlich beitragsfrei in der Sozialversicherung. Für die Steuer gilt der Freibetrag von 6.768 Euro jährlich. Zudem erhält der Arbeitgeber 30% des Beitrages als staatlichen Zuschuss.

Betriebliche Krankenversicherung

Gesunde Mitarbeiter sind unerlässlich. Wird ein Mitarbeiter krank, ist es eine gute medizinische Versorgung wichtig, damit er wieder mit gewohnter Leistungsfähigkeit an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oft nicht ausreichen, bietet sich eine zusätzliche private oder eben eine betriebliche Krankenversicherung an. Die Versicherer bieten diverse Leistungen an. Von der Basisversion inklusive Zahnersatz und Sehhilfen bis zur Chefarztbehandlung können Arbeitgeber verschiedenen Leistungen auswählen. Die betriebliche Krankenversicherung (bkV) ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer über längere Zeit arbeitsunfähig ist, muss finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine zusätzliche finanzielle Absicherung. Die Versicherung kann über eine Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- oder Mischfinanzierung abgeschlossen werden. Besonders attraktiv ist die Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer Direktversicherung. Der Staat fördert diese Variante, indem keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.

Gruppenunfallversicherung

Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Arbeits- und Wegeunfällen einspringt, greift die Gruppenunfallversicherung auch bei Freizeitunfällen. Für diese Art der Versicherung gibt es flexible Gestaltungsmodelle. Außerdem ist keine Gesundheitsprüfung nötig.