Jeder Beschäftigte kann bis zu 24 Monate Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Wie die Familienpflegezeit im Detail gestaltet wird, kann individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden. Einen Rechtsanspruch auf sogenannte Blockmodelle gibt es aber nicht. Wer berufstätig ist und nebenher… Weiterlesen →
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