Unternehmen müssen laut Europaparlament in Zukunft Gehaltsunterschiede transparent kommunizieren. Wie und in welchem Zeitraum die Lohntransparenz umgesetzt werden muss, hängt von der Größe der Unternehmen ab.
In der EU verdienen Frauen immer noch weniger als ihre männlichen Kollegen. Zudem beklagt das Europaparlament, dass sich die Gehälter in den vergangenen Jahren kaum angeglichen haben. Noch immer beträgt der Gehaltunterschied zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten im Schnitt 13 Prozent.
Damit Gehälter besser verglichen und Lohnunterschiede aufgedeckt werden können, gelten folgende Regeln:
- Bei Vorstellungsgesprächen oder in einer Stellenausschreibung müssen Arbeitgeber über das Einstellungsgehalt informieren. Die Bewerber sind nicht verpflichtet über ihr bisheriges Gehalt Auskunft zu geben.
- Künftig müssen nun Firmen mit mehr als 250 Beschäftigten die Gehaltsunterschiede in einem Bericht offenlegen.
- Wer mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigt, muss erst in acht Jahren mit der Offenlegung beginnen.
- Noch kleinere Unternehmen müssen Angaben zu den Gehältern nur auf Anfrage der Mitarbeiter vorlegen.
- Geheimhaltungsklauseln sind künftig verboten.
- Bei einem geschlechterspezifischen Lohngefälle von mindestens 5 Prozent muss gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern das Entgelt bewertet werden.
Arbeitnehmende haben das Recht eine Entschädigung zu verlangen, wenn der Arbeitgeber die Verpflichtung des Grundsatzes auf gleiche Bezahlung nicht beachtet. Um dies durchzusetzen, ist der Zugang zur Justiz verbessert worden. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie können durch Gleichstellungsbeauftragte oder Arbeitnehmervertreter unterstützen werden. Wie hoch die Sanktionen beim Verstoß gegen die Transparenzpflicht sein werden, sollen die EU-Mitgliedsstaaten selber festlegen.