Bundesbürger müssen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Zählt man alle Steuern und Beiträge zusammen, kommt man derzeit auf durchschnittlich 53,7 Prozent Abgaben. Rein rechnerisch arbeiten damit die Bundesbürger erst ab dem 15. Juli in die eigene Tasche. Single-Haushalte werden sogar noch höher belastet und können den sogenannten Steuerzahlergedenktag erst am 19. Juli feiern. Dies hat der Steuerzahlerbund errechnet. Neben der Lohn-, Kirchensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen werden auch indirekte Steuern berücksichtigt.

Ein Single-Haushalt mit einem Bruttoeinkommen von 3448 Euro zahlt laut der aktuellen Prognose für 2019 durchschnittlich 368 Euro indirekte Steuern im Monat. Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag betragen monatlich 626 Euro. Zur Berechnung der Belastungsquote wird das Bruttoeinkommen zzgl. Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherungen herangezogen. Zieht man hiervon alle zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge und Abgaben sowie die durchschnittlichen indirekten Steuern ab, ergibt sich eine Belastungsquote für Single-Haushalte von 54,7 Prozent.

Sozialversicherungsbeiträge und Abgaben

Krankenversicherung
Derzeit liegt der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung bei 14,6 Prozent. Wenn Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent.

Pflegeversicherung
Bundeseinheitlich müssen 3,05 Prozent in die soziale Pflegeversicherung gezahlt werden. Wer keine Kinder hat, nach dem 1. Januar 1940 geboren ist und das 23. Lebensjahr vollendet hat zahlt einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent.

Bundeseinheitlich müssen 3,05 Prozent in die soziale Pflegeversicherung gezahlt werden. Wer keine Kinder hat, nach dem 1. Januar 1940 geboren ist und das 23. Lebensjahr vollendet hat zahlt einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent.

Rentenversicherung
Die Höhe des Rentenversicherungsbeitrags ist gesetzlich geregelt. Zur Zeit beträgt der Beitragssatz 18,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 Prozent in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Arbeitslosenversicherung
Anfang des Jahres wurde der Beitragssatz von 3,0 Prozent auf 2,5 Prozent gesenkt.

Unfallversicherung
Die Beitragshöhe zur gesetzlichen Unfallversicherung hängt von dem Grad der Unfallgefahr im Unternehmen und dem Gehalt der Versicherten ab.

Insolvenzgeldumlage
Bereits am 1. Januar 2018 wurde die Insolvenzgeldumlage von 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent gesenkt. Sie ist vom Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer, bis auf wenige Ausnahmen, zu zahlen.

Umlage U1 und U2
Für die Arbeitsunfähigkeit ist eine Umlage (U1) von 0,9 Prozent zu zahlen. Seit dem 1. Juni 2019 beträgt die Umlage für Mutterschaftsleistungen (U2) 0,19 Prozent.

Künstlersozialkasse
Arbeitgeber sind verpflichtet unter bestimmten Voraussetzung 4,2 Prozent an die Künstlersozialkasse zu entrichten.

Indirekte Steuern

Der Bund der Steuerzahler hat in seiner Prognose für 2019 auch die Steuern einberechnet, die ein Bundesbürger indirekt zahlt. Zu den indirekten Steuern zählen:

  • Alkoholsteuer
  • Biersteuer
  • Energiesteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Grundsteuer
  • Hundesteuer
  • Kaffeesteuer 
  • Kfz-Steuer
  • Luftverkehrssteuer
  • Tabaksteuer
  • Grunderwerbssteuer
  • Rennwett- und Lotteriesteuer
  • Rundfunkbeitrag
  • Sektsteuer
  • Stromsteuer 
  • Strom-Umlagen
  • Umsatzsteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Versicherungssteuer

Der Bund der Steuerzahler fordert, dass diese Belastung unter 50 Prozent fallen muss. Er schlägt vor, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen und den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zu senken. Außerdem wird die Reformierung der Einkommenssteuertarife gefordert, um die Mittelschicht zu entlasten. Bereits diese drei Maßnahmen, so der Bund der Steuerzahler, würden die Belastungsquote um bis zu 3 Prozentpunkte senken.