Viele Arbeitnehmer leisten aufgrund der Corona-Krise einen enormen Beitrag. In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über mögliche Sonderzahlungen für Personal aus Medizin und Pflege diskutiert. Um die Anstrengungen in der Corona-Krise für alle Arbeitnehmer entsprechend würdigen zu können, sollen nun Sonderzahlungen bis zu 1.500 Euro steuerfrei möglich sein.

Laut Bundesfinanzministerium können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nun zusätzliche Unterstützungszahlungen oder Sachleistungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren.

Voraussetzungen

Dieses gilt für den Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 und zwar für Arbeitnehmer aller Branchen. Voraussetzung ist, dass die steuerfreien Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt und im Lohnkonto aufgezeichnet werden. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Eine Gesetzesvorlage gibt es jedoch noch nicht.