Das Sozialschutzpaket vom 27. März 2020 hat verschiedene befristete Lockerungen vereinbart, damit die durch die Corona-Krise entstandenen sozialen Einschnitte etwas abgefedert werden. Bis zum 31. Oktober 2020 gilt nun auch eine Sonderregelung für Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit.

Wenn nach Eintritt der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit aufgenommen wird, wird normalerweise ein Hinzuverdienst auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Durch die im Sozialschutzpaket vereinbarten Lockerungen wird diese teilweise aufgehoben. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober 2020 werden Verdienste aus einer Nebentätigkeit in systemrelevanten Arbeitsbereichen nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Der Zuverdienst aus einem systemrelevanten Nebenjob wird nur dann auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, wenn das ursprüngliche Nettogehalt überschritten wird.

Beispiel bei 50 % Kurzarbeit

Arbeitgeber (50 % Nettogehalt der Hauptbeschäftigung)1.000 Euro
Kurzarbeitergeld (bei 60 % des Nettolohns der Hauptbeschäftigung)600 Euro
Maximaler Zuverdienst durch systemrelevante Nebenjobs*400 Euro
Bisheriges Nettogehalt bzw. Summe aus KUG und Zuverdienst2.000 Euro

Beispiel bei 100 % Kurzarbeit

Arbeitgeber0 Euro
Kurzarbeitergeld (bei 60% des Nettolohns der Hauptbeschäftigung)1.200 Euro
Maximaler Zuverdienst durch systemrelevante Nebenjobs*800 Euro
Bisheriges Nettogehalt bzw. Summe aus KUG und Zuverdienst2.000 Euro

*Ohne Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld

Bitte beachten Sie, dass die Rechnungsbeispiele sich auf das reguläre Kurzarbeitergeld von 60 % bzw. 67 % (mit Kind) beziehen. Ab dem 7. Monats des Bezugs während der Corona-Krise erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 % bzw. 87 % (mit Kind). Dadurch verringert sich der Betrag, den Sie hinzuverdienen können.

Zu den systemrelevanten Bereichen zählen:

  • Energie
  • Wasser & Entsorgung
  • Ernährung & Hygiene
  • Informationstechnik & Telekommunikation
  • Gesundheit
  • Finanz- & Wirtschaftswesen
  • Transport & Verkehr
  • Medien
  • Staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
  • Schulen, Kinder- & Jugendhilfe, Behindertenhilfe

In dieser Liste des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie nachlesen, ob ihr Arbeitsbereich als systemrelevant eingestuft wird.