Die letzten Wochen haben Unternehmen vor nie dagewesene Herausforderungen gestellt. Wer seine Arbeit ohne weitere Einschränkungen im Homeoffice erledigen kann, hat noch Glück. Viele haben mit Einschränkungen zu kämpfen und sind von Kurzarbeit betroffen.

Die nun beschlossenen Lockerungen sind für die Unternehmer und ihre Angestellten eine weitere Herausforderung, denn es ist nicht so leicht, die Abläufe im Betrieb wieder hochzufahren und dabei den weiterhin bestehenden Schutzmaßnahmen gerecht zu werden.

Denn eins steht fest, einfach zum Status vor der Corona-Pandemie zurückzukehren, ist nicht möglich. Unternehmen sollen mit Vorsicht in einen normaleren Arbeitsalltag zurückkehren. Es ist zwingend notwendig, dass Mitarbeiter und Kunden dabei ausreichend geschützt werden. Denn ein erneuter starker Anstieg der Infektionen würde einen weiteren Lockdown bedeuten. Dies sollte auf jeden Fall vermieden werden.

Arbeitgeber setzen die neuen Regelungen zum Arbeitsschutz gemeinsam mit den Betriebsräten und Angestellten um. Dabei kann beispielsweise der stufenweise Ausstieg aus der Kurzarbeit oder Veränderungen bei Dienst- und Schichtplänen vereinbart werden. Um Entlassungen zu vermeiden, kann natürlich auch weiterhin Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen werden. Auch eine zeitweise Aussetzung des Kurzarbeitergeldes ist möglich. Die zuständigen Arbeitsämter informieren Unternehmer über die verschiedenen Varianten.

Gerade jetzt ist eine gut funktionierende Zeiterfassung sinnvoll, um den Überblick über die gearbeiteten Stunden zu behalten. Die gilt für Mitarbeiter im Unternehmen genauso wie für die im Homeoffice arbeitenden Angestellten. Die Geschäftsleitungen sollten Regelungen treffen, damit die Mitarbeiter ihren Jahresurlaub möglichst regelmäßig über das Jahr 2020 nehmen. Auch, wenn in diesem Jahr keine Reisen möglich sein werden, können sich Arbeitnehmer den Jahresurlaub nicht ohne Absprache aufsparen.

Checkliste Arbeitsschutzstandards zur Vermeidung von Corona-Infektionen

Grundsätzlich gilt:

  • Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sobald der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Personen mit Atemwegssymptomen oder Fieber dürfen sich nicht im Unternehmen aufhalten und sollten sich in ärztliche Behandlung begeben.

Technische Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen an ihrem Arbeitsplatz ausreichend Abstand (mindestens 1,5 m) zu anderen Personen halten.
  • Soweit möglich, die Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten lassen.
  • In Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume sind Möglichkeiten zum Waschen bzw. Desinfizieren der Hände zu schaffen. Auch hier ist auf ausreichenden Abstand zu achten.
  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Türklinken und Handläufen.
  • Räume regelmäßig lüften.
  • Kleine, feste Teams bilden, wenn Arbeitsabläufe eine räumlich engere Zusammenarbeit erfordern.
  • Firmenfahrzeuge mit Handhygiene-Artikeln ausstatten.
  • Dienstreisen vermeiden und notwendige Meetings entweder mit ausreichendem Abstand zwischen den Teilnehmern oder als Videokonferenz abhalten.

Organisatorische Maßnahmen

  • Um ausreichende Schutzabstände in Aufzügen, Kantinen etc. zu sichern, können z.B. Hinweisschilder und Klebebänder auf dem Boden angebracht werden.
  • Arbeitsmittel und Werkzeuge möglichst nur von einer Person verwenden lassen. Bei Nutzung durch mehrere Personen regelmäßig desinfizieren.
  • Arbeits- und Pausenzeiten so anpassen, damit die Mitarbeiterdichte entzerrt wird.
  • Auf personenbezogene Nutzung von Arbeitskleidung und getrennte Aufbewahrung von der Alltagskleidung achten.
  • Zutritt von betriebsfremden Personen zur Arbeitsstätte auf ein Minimum beschränken.

Die kompletten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards können Sie sich auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales downloaden: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards (16.4.2020)