Verunglückt ein Mitarbeiter auf dem Weg zur Arbeit, erhält er nach dem Unfall Leistungen von der Berufsgenossenschaft. Dies gilt auch im Homeoffice. So entschied es das BSG im Dezember 2021.

Wir berichteten bereits über die Versicherung im Homeoffice. Zu diesem Zeitpunkt hat gerade das Landessozialgericht entschieden, dass die Berufsgenossenschaft in dem damals vorliegenden Fall keine Leistungen zahlen muss. Im aktuellen Fall, der vor dem Bundessozialgericht verhandelt wurde, hat das Gericht für den Mitarbeiter entschieden. Dieser war auf dem Weg von seinem Schlafzimmer ins Arbeitszimmer auf einer Wendeltreppe ausgerutscht und verletzt. Da er sich auf dem direkten Weg an seinen Arbeitsplatz befand, erkannte das BSG im Gegensatz zum Landessozialgericht dies als erstmaligen morgendlichen Weg zur Arbeitsstätte an.

Die Berufsgenossenschaft ist somit zur Zahlung von Leistungen verpflichtet, da es sich im vorliegenden Fall um einen Arbeitsunfall handelt.