Wenn eine Person ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt und ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erwirkt hat, wird das Einkommen gepfändet. Ein solcher Titel kann beispielsweise ein Gerichtsurteil oder ein Vollstreckungsbescheid sein.
Als pfändbares Einkommen bezeichnet den Teil des Einkommens eines Schuldners, der über eine gesetzlich festgelegte Pfändungsfreigrenze hinausgeht und daher zur Schuldentilgung herangezogen werden kann. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im § 850c Zivilprozessordnung.
Damit bei steigenden Lebenshaltungskosten nicht zu viel Einkommen gepfändet wird, werden jedes Jahr zum 1. Juli die Grenzen für pfändbares Einkommen angepasst. Welches Teile des Einkommen pfändbar sind, erfahren Sie hier.
Vom 1. Juli 2024 bis zum 30.6.2025 gelten nun folgende monatlichen Pfändungsgrenzen:
Monatliche Pfändungsgrenzen | Euro |
Unpfändbares Arbeitseinkommen (ohne weitere unterhaltsberechtigte Personen) | 1.491,75 |
Unpfändbares Arbeitseinkommen (Schuldner mit 1 unterhaltsberechtigten Personen) | 2.053,18 |
Unpfändbares Arbeitseinkommen (Schuldner mit 2 unterhaltsberechtigten Personen) | 2.365,96 |
Unpfändbares Arbeitseinkommen (Schuldner mit 3 unterhaltsberechtigten Personen) | 2.678,74 |
Unpfändbares Arbeitseinkommen (Schuldner mit 4 unterhaltsberechtigten Personen) | 2.991,52 |
Maximal unpfändbarer Betrag (Schuldner mit 5 unterhaltsberechtigten Personen) | 3.304,30 |
Betrag, ab dem generell voll gepfändet wird | 4.573,10 |
Weitere unpfändbare Beträge
Das den unpfändbaren Betrag übersteigende Einkommen ist zu
• 30% unpfändbar (Schuldner hat keine unterhaltsberechtigte Person),
• 50% unpfändbar (Schuldner mit einer unterhaltsberechtigten Person),
• 60% unpfändbar (Schuldner mit zwei unterhaltsberechtigten Personen),
• 70% unpfändbar (Schuldner mit drei unterhaltsberechtigten Personen),
• 80% unpfändbar (Schuldner mit vier unterhaltsberechtigten Personen) und
• 90% unpfändbar (Schuldner mit fünf unterhaltsberechtigten Personen).
Euro | |
Nettoeinkommen | 2.200,00 |
Pfändungsfreigrenze für einen alleinstehenden Schuldner | 1.491,75 |
Unpfändbaren Betrag übersteigendes Einkommen (2.200-1.491,75= 708,25) | 708,25 |
Bei einem alleinstehenden Schuldner sind zu 30% des übersteigenden Einkommens nicht pfändbar (30% von 708,25) | 212,48 |
Pfändbarer Betrag (708,25-212,48=495,77) | 495,77 |
Das Konzept des pfändbaren Einkommens ist wichtig für die Vollstreckung. Es sorgt dafür, dass Gläubiger ihr Geld bekommen, aber Schuldner nicht in Not geraten. Die Regeln und Schutzmaßnahmen sind gut für Gläubiger und Schuldner und helfen, soziale Härten zu vermeiden.