Ab dem 1. Juli 20021 gilt der neue Mindestlohn von 9,60 Euro pro Stunde. Bislang lag der Mindestlohn bei 9,50 Euro. Damit erhöht sich der Bruttoverdienst eines Angestellten bei einer 40-Stunden-Woche im Jahr um rund 200 Euro. Wer Minijobber beschäftigt, sollte unbedingt die gearbeiteten Stunden aufzeichnen. Bei mehr als 46 Stunden pro Monat wird aus dem Minijob nämlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.