Mindestlohn in der Pflege steigt

Babyhand

Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 8,84 Euro. Eine Kommission der Tarifpartner entscheidet alle zwei Jahre über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns. Bis jetzt gibt es für manche Branchen Ausnahmeregelungen, die auch einen Lohn unter dem gesetzlichen Mindestlohn erlauben. Ab 2018 gibt es keine Ausnahmen mehr. Allen Beschäftigten ist dann der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen.

Ab November können sich Mitarbeiter in der Pflege über einen höheren Mindestlohn freuen. In Teilschritten wird er bis 2020 im Osten auf 10,85 Euro und im Westen auf 11,35 Euro pro Stunde erhöht. Für Beschäftigte in Privathaushalten gilt der höhere Pflege-Mindestlohn allerdings nicht. Hier gilt der deutschlandweit gültige Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde.


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