Gestellte Anträge auf Kurzarbeitergeld werden unter Vorbehalt bewilligt. Die Bundesagentur für Arbeit kann Kurzarbeitergeld zurückfordern, wenn es sich herausstellt, dass der Arbeitgeber zu Unrecht Kurzarbeitergeld erhalten hat oder die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes nicht mehr vorliegen.

Deshalb ist es wichtig, dass Arbeitgeber die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld sorgfältig prüfen und die Anträge gewissenhaft ausfüllen. Alle erforderlichen Unterlagen sollen gesammelt und aufbewahrt werden, damit im Fall einer Prüfung nachgewiesen werden kann, dass ein Anspruch besteht.

Wann wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Wenn es zu einem erheblichen Arbeitsausfall mir entsprechenden Einbußen an Arbeitsentgelt kommt, besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Der Betrieb sowie die Arbeitnehmer müssen verschiedene Kriterien erfüllen, damit sie berechtigt sind, KUG zu erhalten.

Der Arbeitgeber zeigt den derzeitigen und künftigen Arbeitsausfall bei der Bundesanstalt für Arbeit an. Die Behörde prüft, ob alle betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt. Mit dem Anerkennungsbescheid können Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld rechnen. Nachdem der Arbeitgeber einen vorläufigen Leistungsbescheid erhalten hat, berechnet er das Kurzarbeitergeld und zahlt es an seine Mitarbeiter aus. Die Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt im Nachgang.

Wann kommt es zu Rückforderungen von KUG?

Innerhalb von sieben Monaten nach dem Leistungszeitraum prüft die Bundesagentur für Arbeit abschließend. Ergibt die Prüfung, dass das Kurzarbeitergeld zu Unrecht gezahlt wurde, kann es vom Arbeitgeber zurückgefordert werden. In diesem Fall müssen alle Entgeltabrechnungen korrigiert und Steuern nachgezahlt werden. Zudem wird geprüft, ob der Arbeitgeber durch falsche Angaben eine Ordnungswidrigkeit begangen hat.

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen die Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld zurückfordern kann. Einige dieser Gründe sind:

  1. Der Arbeitgeber macht falsche Angaben zu den Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes.
  2. Es fehlen die Nachweise für eine Berechtigung des Bezugs von Kurzarbeitergeld.
  3. Der Arbeitgeber verstößt gegen die Regelungen zur Kurzarbeit.  
  4. Es tritt eine Verbesserung der Beschäftigungslage ein, sodass keine Kurzarbeit mehr nötig ist.

Mehr zum Thema Kurzarbeitergeld finden Sie im relog Lexikon.