Auch Rentner zahlen Krankenversicherungsbeiträge. Wie bei Arbeitnehmern gibt es drei Möglichkeiten, sich zu versichern. Entweder ist man pflichtversichert, freiwillig gesetzlich versichert oder privat krankenversichert. Darf der Rentner in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), hat das finanzielle Vorteile.

Bei der Krankenversicherung der Rentner handelt es sich nicht um eine eigenständige Krankenkasse. Es ist nur die Bezeichnung für einen Status. Wer eine gesetzliche Rente bezieht und eine vorgeschriebene Vorversicherungszeit gesetzlich versichert war, ist pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner. Dabei bleibt dem Rentner auch weiterhin die Wahl, bei welcher Krankenkasse er versichert sein möchte.

Jeder, der in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war, darf in die Krankenversicherung der Rentner. Das betrifft alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse. Also neben den Pflichtversicherten auch die freiwillig Versicherten und Familienversicherten.

Die gesetzliche Rente ist beitragspflichtig

Es gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6%. Der Versicherte zahlt 7,3 Prozent und weitere 7,3% werden vom Rentenversicherungsträger gezahlt. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Die Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung müssen Rentner vollständig entrichten, denn hierfür gibt es keine Zuschüsse von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Für Vorsorgebezüge sind von freiwillig gesetzlich Versicherten und Versicherten in der KVdR 14,6% zu zahlen. Ist ein Rentner erwerbstätig, gelten die für Arbeitnehmer gültigen Beitragssätze.

Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden und privaten Renten von freiwillig gesetzlich Versicherten sind beitragspflichtig. 14% (zzgl. Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse) der Einkünfte sind an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlen. Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner sind diese Einkünfte beitragsfrei.

Es lohnt sich also unter Umständen, rechtzeitig über eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung nachzudenken.