Was ändert sich 2025? Wie hoch sind Freibeträge und Bezugswerte? Antworten rund um die Lohnsteuer und die Sozialversicherungen für 2025 finden Sie hier:

Der Altersentlastungsbetrag gilt für Steuerpflichtige, die das 64. Lebensjahr vor dem 01.01.2023 erreichen. Die Voraussetzungen müssen vom Arbeitgeber geprüft werden.

 2025
Höchstbetrag627 EUR
Prozentsatz13,2%
 2025
Freibetrag110 EUR

Für die Kürzung des Bruttolistenpreises um 50% müssen Hybrid-Dienstwagen ab 2022 eine Reichweite von mindestens 60 km oder einen maximalen CO2-Ausstoß von 50g CO2/km haben.

Monatliche Pauschalen
Bei zusätzlicher Lademöglichkeit im Betrieb
Elektrofahrzeuge
Hybridfahrzeuge

30 EUR
15 EUR
Ohne Lademöglichkeit im Betrieb Elektrofahrzeuge
Hybridfahrzeuge

70 EUR
35 EUR
Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte0,30 EUR / Entfernungskilometer
0,38 EUR*
ab dem 21. Entfernungskilometer

Bei doppelter Haushaltsführung:

Fahrtkosten (PKW) für die Familienheimfahrt pro Woche
Entfernungskilometer (bis 20. Entfernungskilometer)
0,30 EUR
ab dem 21. Entfernungskilometer0,38 EUR*

*) Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 zur Eindämmung der Inflationsauswirkungen von zunächst geplanten 0,35 Euro auf 0,38 Euro erhöht.

Grund-Entlastungsbetrag ab 20224.260 EUR
Erhöhungsbeitrag für weitere Kinder – ab dem 2. Kind240 EUR

Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes des Arbeitsnehmers oder der betrieblichen Gesundheitsförderung.

maximal pro Jahr600 EUR
Grundfreibetrag12.096 EUR
pauschal mit 20 % versteuertHöchstgrenze von bisher 100 EUR wurde aufgehoben.
Kinderfreibetrag
je Kind pro Elternteil
je Kind bei Zusammenveranlagung
 
3.336 EUR
6.672 EUR
Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung
je Kind pro Elternteil
je Kind bei Zusammenveranlagung

1.464 EUR
2.928 EUR
Erstes Kind
Jedes weitere Kind

255 EUR
255 EUR
Tageslohngrenze bei der Lohnsteuerpauschalierung150 EUR
Lohnsteuer pauschal25%
Pauschalierungsfähiger durchschnittlicher Stundenlohn19 EUR
Pflegegrad 2 600 EUR
Pflegegrad 31.100 EUR
Pflegegrad 4 und 51.800 EUR
Bei Blinden und hilflosen Menschen1.800 EUR

Verpflegungsmehraufwendungen

ab 8 bis 24 Stunden 14 EUR
ab 24 Stunden28 EUR
Übernachtungskosten20 EUR

bei Versorgungsbeginn in 2024

Höchstbetrag990 EUR
in % der Versorgungsbezüge13,2 %
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag297 EUR

Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen

Steuerfrei bis jährlich 8% der BBG RV/West

Sv-frei bis jährlich 4% der BBG RV/West

7.728 EUR


3.864 EUR
Nicht kapitalgedeckte Pensionskassensteuer- und sv-frei bis jährlich 3% der BBG RV/West2.898 EUR
ab 01.01.202512,82 EUR

Wurde für bestimmte Branchen ein höherer Mindestlohn vereinbart, so ist dieser maßgebend. Eine Übersicht der Branchenmindestlöhne und weitere Infos zum Thema Mindestlohn gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales http://www.bmas.de/mindestlohn. Die Prüfung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns hat monatsbezogen zu erfolgen.

steuer- und sv-frei
(soweit das gesamte Einkommen die Grenze von 556 Euro nicht übersteigt)
556 EUR

Die maximale Stundenzahl pro Monat errechnet sich wie folgt:
556 € : Mindestlohn = max. Stundenanzahl

Gültigkeit abMindestlohnMaximale Stundenanzahl
01.01.202512,82 EUR43,3 Stunden

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, sich bei Ihren Minijobbern regelmäßig nach anderen Beschäftigungsverhältnissen zu erkundigen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, müssen Sie gegebenenfalls mit einer rückwirkenden Beitragsfestsetzung rechnen. Änderungen bei diesen Beschäftigungsverhältnissen teilen Sie uns bitte schriftlich mit. Bei Bedarf können Sie einen entsprechenden Personalfragebogen bei uns anfordern.
Bei Arbeit auf Abruf unbedingt die Wochenarbeitszeit schriftlich vereinbaren. Ansonsten gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Damit wäre die Beschäftigung versicherungspflichtig.

Dokumentationspflicht
Die Dokumentationspflicht gilt generell nur für geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobber im privaten Bereich) und die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr besteht. Dazu zählen z.B. das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszustellerinnen und -zusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen. (Quelle: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/dokumentationspflicht.html)

Mindestvergütung für Auszubildende

Für Auszubildende gilt eine Mindestvergütung, die Ausbildungsbetriebe ihnen garantieren müssen.

JahrMonatliche Ausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr
2025682 EUR
steuer- und sv-pflichtig, aber geringere Beiträge556,01 EUR – 2.000 EUR

Gutscheine müssen ab 2022 zwingend die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen, damit weiterhin ein Sachbezug vorliegt. Hierunter fallen Gutscheine vom Aussteller des Gutscheins, mit einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen oder mit einer sehr begrenzten Waren- bzw. Dienstleistungspalette.

ab 202250 EUR
Unterkunft282,00 EUR
Verpflegung pro Tag
Frühstück
Mittag-/Abendessen
 
2,30 EUR
4,40 EUR

Sachbezugswerte gehören neben dem Entgelt in Form von Geldleistungen zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und werden lohnsteuerrechtlich als Arbeitslohn erfasst.


 Ost und West
Kranken- und Pflegeversicherung 

  
jährlich
monatlich
66.150 EUR
5.175 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherungjährlich
monatlich
96.600 EUR
8.050 EUR
Knappschaftliche Rentenversicherung (Bergbau)jährlich
monatlich
118.800 EUR
9.900 EUR
Krankenversicherung
Allgemein
Ermäßigt
Zusatzbetrag (durchschnittlich)  

14,6 %
14,0 %
1,7 %
Pflegeversicherung
Ohne Zuschlag für Kinderlose
Zuschlag für Kinderlose

Beitragsabschlag i.H.v. 0,25 % für
das 2. bis 5. Kind:

Beitragsabschlag bei 2 Kindern
Beitragsabschlag bei 3 Kindern
Beitragsabschlag bei 4 Kindern
Beitragsabschlag bei 5 Kindern

3,4 %
0,6 %



0,25 %
0,5 %
0,75 %
1,0 %
Rentenversicherung18,6 %
Arbeitslosenversicherung2,6 %
Insolvenzgeldumlage0,15 %
Künstlersozialabgabe5,0 %
 Mit Anspruch auf KrankengeldOhne Anspruch auf Krankengeld
Gesetzliche Krankenversicherung
(freiwillig versichert) zzgl. Hälfte des kassenindivid. Zusatzbeitrags
402,41 EUR385,87 EUR
 Bundeseinheitlich
(außer Sachsen)
Sachsen
Pflegeversicherung (privat oder sozial)99,23 EUR71,66 EUR
 Höchstzuschuss
(begrenzt auf 50%
des tatsächlichen Beitrags)
mit Anspruch auf Krankengeld 
Höchstzuschuss
(begrenzt auf 50%
des tatsächlichen Beitrags) 
ohne Anspruch auf Krankengeld
Private Krankenversicherung
inkl. Hälfte des durchschn. Zusatzbeitragssatzes
471,32 EUR454,78 EUR
 Ost und West
monatlich3.745 EUR
jährlich44.940 EUR
Allgemeine (§ 6 Abs. 6 SGB V)73.800 EUR
Besondere für PKV-Bestandsfälle* (§ 6 Abs. 7 SGB V)66.150 EUR

*gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2002 (40.500 Euro) versicherungsfrei und bei einer privaten Krankenversicherung versichert waren.

Regulärer Anspruch
(ohne Erhöhung durch Corona-Sonderregelung):
Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld
für die Jahre 2024 und 2025
10 Tage/Jahr15 Tage/Jahr
20 Tage/Jahr bei Alleinerziehenden30 Tage/Jahr bei Alleinerziehenden
Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage
pro Elternteil: 25 Tage

Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage
pro Elternteil: 35 Tage
Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage
pro alleinerziehendem Elternteil: 50 Tage
Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage
pro alleinerziehendem Elternteil: 70 Tage
Freibetrag ab 2021
Als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer o. ä.3.000 EUR
Im gemeinnützigen, mildtätigen kirchlichen Bereich840 EUR

Alleinstehend (Steuerklasse I, II, IV, V, VI)19.950 EUR
Verheiratet (Steuerklasse III)39.900 EUR

Zu den Fälligkeitsterminen ist zu beachten:

Nehmen Sie nicht am Beitragsschätzverfahren teil, steuern Sie bitte Ihre Meldung zur Entgeltabrechnung terminlich so, dass die zu übermittelnden Daten und Zahlungen zu den nachstehenden Terminen sich jeweils in der Verfügungsgewalt der Einzugsstelle befinden.

Die Einlieferung bei relog muss mindestens 2 volle Arbeitstage vor dem Termin in Spalte 2 erfolgen.

1234
Abrechnungsmonat in 2025Beitragsnachweis muss vorliegen am (elektr. Datenübermittlung) 1Fälligkeit der Gesamtsozial-versicherungs-beiträge 2Lohnsteuer
Abgabe-/Anmelde-frist (elektr. Datenübermittlung)
Januar27.01.202529.01.202510.02.2025
Februar24.02.202526.02.202510.03.2025
März25.03.202527.03.202510.04.2025
April24.04.202528.04.202512.05.2025³
Mai23.05.202527.05.202510.06.2025
Juni24.06.202526.06.202510.07.2025
Juli25.07.202529.07.202511.08.2025³
August25.08.202527.08.202510.09.2025
September24.09.202526.09.202510.10.2025
Oktober424./27.10.202528./29.10.202510.11.2025
November24.11.202526.11.202510.12.2025
Dezember19.12.2025423.12.202512.01.2026³

1 Fünftletzter Bankarbeitstag: Fälligkeit der elektronisch übermittelten Beitragsnachweise (Die Beitragsnachweise müssen der Einzugsstelle um 0:00 Uhr (Tagesbeginn) am fünftletzten Bankarbeitstag vorliegen)
2 Drittletzter Bankarbeitstag: Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge 
3 Verschoben wegen Fristende Samstag, Sonntag oder Feiertag
4 Der frühere Termin gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.

Bitte planen Sie Laufzeiten für die Zahlungen ein, bis diese auf dem jeweiligen Konto bei Krankenkasse/Finanzamt gutgeschrieben sind.

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für evtl. Irrtümer und Änderungen der Inhalte sowie für die Inhalte externer Links.