Was ändert sich 2023? Wie hoch sind Freibeträge und Bezugswerte? Antworten rund um die Lohnsteuer und die Sozialversicherungen für 2023 finden Sie hier:

Lohnsteuer

Altersentlastungsbetrag

Der Altersentlastungsbetrag gilt für Steuerpflichtige, die das 64. Lebensjahr vor dem 01.01.2024 erreichen. Die Voraussetzungen müssen vom Arbeitgeber geprüft werden.

 2024
Höchstbetrag665 EUR
Prozentsatz14 %

Betriebsveranstaltungen

Einzelveranlagung
Freibetrag je Arbeitnehmer einschließlich USt.

150 EUR

Elektromobilität – Ladestrom

Für die Kürzung des Bruttolistenpreises um 50 % müssen Hybrid-Dienstwagen ab 2022 eine Reichweite von mindestens 60 km oder einen maximalen CO2-Ausstoß von 50g CO2/km haben.

Monatliche Pauschalen 2022
Bei zusätzlicher Lademöglichkeit im Betrieb
Elektrofahrzeuge
Hybridfahrzeuge

30 EUR
15 EUR
Ohne Lademöglichkeit im Betrieb Elektrofahrzeuge
Hybridfahrzeuge

70 EUR
35 EUR

Entfernungspauschale

Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte0,30 EUR / Entfernungskilometer
0,38 EUR*
ab dem 21. Entfernungskilometer

Bei doppelter Haushaltsführung:

Fahrtkosten (PKW) für die Familienheimfahrt pro Woche0,30 EUR / Entfernungskilometer
0,38 EUR*
ab dem 21. Entfernungskilometer

*) Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 zur Eindämmung der Inflationsauswirkungen von zunächst geplanten 0,35 Euro auf 0,38 Euro erhöht.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Grund-Entlastungsbetrag ab 20224.008 EUR

Gesundheitsförderung

Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes des Arbeitsnehmers oder der betrieblichen Gesundheitsförderung.

maximal pro Jahr600 EUR

Grundfreibetrag

Grundfreibetrag11.604 EUR

Gruppenunfallversicherung

pauschal mit 20 % versteuert100 EUR

Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag
je Kind pro Elternteil
je Kind bei Zusammenveranlagung
 
3.192 EUR
6.384 EUR

Kindergeld

Kindergeld
Erstes und zweites Kind
Drittes Kind
Jedes weitere Kind

250 EUR
250 EUR
250 EUR

Kurzfristig Beschäftigte

Tageslohngrenze bei der Lohnsteuerpauschalierung150 EUR
Prozentsatz25 %
Pauschalierungsfähiger durchschnittlicher Stundenlohn19 EUR

Pflege-Pauschbetrag

Pflegegrad 2 600 EUR
Pflegegrad 31.100 EUR
Pflegegrad 4 und 51.800 EUR
Bei Blinden und hilflosen Menschen1.800 EUR

Veranlagungspflichtgrenze bei ElStAM-Freibetrag

Einzelveranlagung12.870 EUR
Zusammenveranlagung24.510 EUR

Verpflegungsmehraufwendungen

Abwesenheit mehr als 8 Stunden15 EUR
An- und Abreisetag15 EUR
Abwesenheit 24 Stunden30 EUR

Versorgungsfreibetrag

bei Versorgungsbeginn in 2023

Höchstbetrag1.050 EUR
in % der Versorgungsbezüge14 %
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag315 EUR

Lohnsteuer und Sozialversicherung

Betriebliche Altersversorgung (BAV)

Direktversicherungen, Pensionsfonds und PensionskassenSteuerfrei bis jährlich 8% der BBG RV/West

Sv-frei bis jährlich 4% der BBG RV/West

7.248 EUR


3.624 EUR
Nicht kapitalgedeckte Pensionskassensteuer- und sv-frei bis jährlich 3% der BBG RV/West2.718 EUR

Inflationsausgleichsprämie

Inflationsausgleichsprämie
vom 6. Oktober 2022 – 31. Dezember 2024
  3.000 EUR

Mindestlohn

seit 01.10.202212,00 EUR

Wurde für bestimmte Branchen ein höherer Mindestlohn vereinbart, so ist dieser maßgebend. Eine Übersicht der Branchenmindestlöhne und weitere Infos zum Thema Mindestlohn gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales http://www.bmas.de/mindestlohn. Die Prüfung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns hat monatsbezogen zu erfolgen.

Minijob

steuer- und sv-frei
(soweit das gesamte Einkommen die Grenze von 520 Euro nicht übersteigt)
538 EUR

Die maximale Stundenzahl pro Monat errechnet sich wie folgt:
538 € : Mindestlohn = max. Stundenanzahl

Gültigkeit abMindestlohnMaximale Stundenanzahl
01.10.202412,41 EUR43,35 Stunden

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, sich bei Ihren Minijobbern (Geringfügig entlohnt Beschäftigte bis EUR 520) regelmäßig nach anderen Beschäftigungsverhältnissen zu erkundigen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, müssen Sie gegebenenfalls mit einer rückwirkenden Beitragsfestsetzung rechnen. Änderungen bei diesen Beschäftigungsverhältnissen teilen Sie uns bitte schriftlich mit. Bei Bedarf können Sie einen entsprechenden Personalfragebogen bei uns anfordern.
Bei Arbeit auf Abruf unbedingt die Wochenarbeitszeit schriftlich vereinbaren. Ansonsten gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Damit wäre die Beschäftigung versicherungspflichtig.

Dokumentationspflicht
Die Dokumentationspflicht gilt generell nur für geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobber im privaten Bereich) und die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr besteht. Dazu zählen z.B. das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszustellerinnen und -zusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen. (Quelle: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/dokumentationspflicht.html)

Midijobs

steuer- und sv-pflichtig, aber geringere Beiträge538,01 EUR – 2.000 EUR

Freigrenze für Sachbezüge

Gutscheine müssen ab 2022 zwingend die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen, damit weiterhin ein Sachbezug vorliegt. Hierunter fallen Gutscheine vom Aussteller des Gutscheins, mit einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen oder mit einer sehr begrenzten Waren- bzw. Dienstleistungspalette.

ab 202250 EUR

Sachbezugswerte

Unterkunft278,00 EUR
Verpflegung pro Tag
Frühstück
Mittag-/Abendessen
  2,17 EUR
4,13 EUR

Sachbezugswerte gehören neben dem Entgelt in Form von Geldleistungen zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und werden lohnsteuerrechtlich als Arbeitslohn erfasst.


Sozialversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen

 WestOst
Kranken- und Pflegeversicherung 

  
jährlich
monatlich
62.100 EUR
5.175 EUR
62.100 EUR
5.175 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherungjährlich
monatlich
90.600 EUR
7.550 EUR
89.400 EUR
7.450 EUR

Beitragszuschüsse KV/PV

 Mit Anspruch auf KrankengeldOhne Anspruch auf Krankengeld
GKV ohne Zusatzbeitrag377,78 EUR362,25 EUR
 Bundeseinheitlich (außer Sachsen)Sachsen
GKV und PKV Pflegeversicherung87,98 EUR62,10 EUR
 Höchstzuschuss
(begrenzt auf 50% des tatsächlichen Beitrags) 
GKV und PKV mit durchschn. Zusatzbeitrag421,76 EUR
ohne Anspruch auf Krankengeld406,24 EUR

Beitragssätze

Krankenversicherung
Allgemein
Ermäßigt
Zusatzbetrag (durchschnittlich)  

14,6 %
14,0 %
1,7 %
Pflegeversicherung
Ohne Zuschlag für Kinderlose
Zuschlag für Kinderlose

Beitragsabschlag i.H.v. 0,25 % für
das 2. bis 5. Kind:

Beitragsabschlag bei 2 Kindern
Beitragsabschlag bei 3 Kindern
Beitragsabschlag bei 4 Kindern
Beitragsabschlag bei 5 Kindern

3,4 %
0,6 %




0,25 %
0,5 %
0,75 %
1,0 %
Rentenversicherung18,6 %
Arbeitslosenversicherung2,6 %
Insolvenzgeldumlage0,06 %
Künstlersozialabgabe5,0 %

Bezugsgrößen

 WestOst
monatlich3.535 EUR3.465 EUR
jährlich42.420 EUR41.580 EUR

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Allgemeine (§ 6 Abs. 6 SGB V)69.300 EUR
Besondere für PKV-Bestandsfälle* (§ 6 Abs. 7 SGB V)62.100 EUR

*gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2002 (40.500 Euro) versicherungsfrei und bei einer privaten Krankenversicherung versichert waren.

Nebenberufliche Tätigkeit

Freibetrag ab 2021
Als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer o. ä.3.000 EUR
Im gemeinnützigen, mildtätigen kirchlichen Bereich840 EUR

Sonstiges

Kinderpflegekrankengeld

Bisheriger grundsätzlicher Anspruch
(ohne Erhöhung durch Corona-Sonderregelung)
10 Tage/Jahr
20 Tage/Jahr bei Alleinerziehenden
Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld
15 Tage/Jahr
30 Tage/Jahr bei Alleinerziehenden

Solidaritätszuschlag

Alleinstehend (Steuerklasse I, II, IV, V, VI)17.543 EUR
Verheiratet (Steuerklasse III)35.086 EUR

Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge und Lohnsteueranmeldungen für Abrechnungszeiträume 2023

Zu den Fälligkeitsterminen ist zu beachten:

Nehmen Sie nicht am Beitragsschätzverfahren teil, steuern Sie bitte Ihre Meldung zur Entgeltabrechnung terminlich so, dass die zu übermittelnden Daten und Zahlungen zu den nachstehenden Terminen sich jeweils in der Verfügungsgewalt der Einzugsstelle befinden.

Die Einlieferung bei relog muss mindestens 2 volle Arbeitstage vor dem Termin in Spalte 2 erfolgen.

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Abrechnungsmonat in 2023Beitragsnachweis muss vorliegen am (elektr. Datenübermittlung) 1Fälligkeit der Gesamtsozial-versicherungs-beiträge 2Lohnsteuer
Abgabe-/Anmelde-frist (elektr. Datenübermittlung)
Januar25.01.202327.01.202310.02.2023
Februar22.02.202324.02.202310.03.2023
März27.03.202329.03.202311.04.2023³
April24.04.202326.04.202310.05.2023
Mai24.05.202326.05.202312.06.2023
Juni26.06.202328.06.202310.07.2023³
Juli25.07.202327.07.202310.08.2023
August25.08.202329.08.202311.09.2023³
September25.09.202327.09.202310.10.2023
Oktober424./25.10.202326./27.10.202310.11.2023
November24.11.202328.11.202311.12.2023³
Dezember21.12.202327.12.202310.01.2024

1 Fünftletzter Bankarbeitstag: Fälligkeit der elektronisch übermittelten Beitragsnachweise (Die Beitragsnachweise müssen der Einzugsstelle um 0:00 Uhr (Tagesbeginn) am fünftletzten Bankarbeitstag vorliegen)
2 Drittletzter Bankarbeitstag: Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge 
3 Verschoben wegen Fristende Samstag, Sonntag oder Feiertag
4 Der frühere Termin gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.

Bitte planen Sie Laufzeiten für die Zahlungen ein, bis diese auf dem jeweiligen Konto bei Krankenkasse/Finanzamt gutgeschrieben sind.

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