Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge und Lohnsteueranmeldungen für Abrechnungszeiträume 2022

Nehmen Sie nicht am Beitragsschätzverfahren teil, steuern Sie bitte Ihre Meldung zur Entgeltabrechnung terminlich so, dass die zu übermittelnden Daten und Zahlungen zu den nachstehenden Terminen sich jeweils in der Verfügungsgewalt der Einzugsstelle befinden.

Die Einlieferung bei relog muss mindestens 2 volle Arbeitstage vor dem Termin in Spalte 2 erfolgen.

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Abrechnungsmonat in 2022Beitragsnachweis muss vorliegen am (elektr. Datenübermittlung) 1Fälligkeit der Gesamtsozial-versicherungs-beiträge 2Lohnsteuer Abgabe-/Anmeldefrist (elektr. Datenübermittlung)
Januar25.01.202227.01.202210.02.2022
Februar22.02.202224.02.202210.03.2022
März25.03.202229.03.202211.04.2022 3
April25.04.202227.04.202210.05.2022
Mai24.05.202227.05.202210.06.2022
Juni24.06.202228.06.202211.07.2022
Juli25.07.202227.07.202210.08.2022
August25.08.202229.08.202212.09.2022
September26.09.202228.09.202210.10.2022
Oktober424./25.10.202226./27.10.202210.11.2022
November24.11.202228.11.202212.12.2022 3
Dezember23.12.202128.12.202110.01.2022

1 Fünftletzter Bankarbeitstag: Fälligkeit der elektronisch übermittelten Beitragsnachweise (Die Beitragsnachweise müssen der Einzugsstelle um 0:00 Uhr (Tagesbeginn) am fünftletzten Bankarbeitstag vorliegen)
2 Drittletzter Bankarbeitstag: Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge 
3 Verschoben wegen Fristende Samstag, Sonntag oder Feiertag
4 Der frühere Termin gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.

Bitte planen Sie Laufzeiten für die Zahlungen ein bis diese auf dem jeweiligen Konto bei Krankenkasse/Finanzamt gutgeschrieben sind. Bei verspäteter Anlieferung der Daten bei relog kann keine fristgerechte Meldung gewährleistet werden. Zur Klärung von Fragen bzw. weitergehenden Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Des Weiteren beachten Sie bitte die aktuellen Informationen der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Finanzämter.


Lohnsteuer- & Sozialversicherungsrecht

Betriebliche Altersversorgung (BAV)

Direktversicherungen,
Pensionsfonds und Pensionskassen
steuerfrei bis jährlich 8 %
der BBG RV/West

steuerfrei bis jährlich 4 % der BBG RV/West
6.768 EUR

3.384 EUR
Nicht kapitalgedeckte Pensionskassensteuer- und sv-frei bis jährlich 3 % der BBG RV/West2.538 Euro

Zuschuss bei Entgeltumwandlung:

Für Entgeltumwandlungen, die vor dem 1.1.2019 geschlossen wurden, muss der Arbeitgeber ab 2022 15% des umgewandelten Arbeitsentgelts zusätzlich als Zuschuss an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung erbringen, soweit die Entgeltumwandlung zur Einsparung von SV-Beiträgen führt.

Rechengrößen in der Sozialversicherung ab 2022

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag1,30 %

Mindestlohn

Der Mindestlohn wird weiter erhöht:

Mindestlohn pro Stunde
ab 01.01.20229,82 EUR
ab 01.07.202210,45 EUR

Wurde für bestimmte Branchen ein höherer Mindestlohn vereinbart, so ist dieser maßgebend. Eine Übersicht der Branchenmindestlöhne und weitere Infos zum Thema Mindestlohn gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales www.bmas.de/mindestlohn. Die Prüfung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns hat monatsbezogen zu erfolgen. Die Anpassung auf den Mindestlohn erfolgt nicht automatisch. Anpassungen teilen Sie uns bitte rechtzeitig schriftlich mit.

Nebenberufliche Tätigkeit

Freibetrag 2022
Als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer o. ä.3.000 EUR
Im gemeinnützigen, mildtätigen kirchlichen Bereich 840 EUR

Minijob

steuer- und sv-frei
(soweit das gesamte Einkommen die Grenze von 450 Euro nicht übersteigt)
450 EUR
Gültigkeit abMindestlohnMaximale Stundenanzahl
01.01.20229,82 EUR45,82
01.07.202210,45 EUR43,06

Die maximale Stundenzahl pro Monat errechnet sich wie folgt:
450 € : Mindestlohn = max. Stundenanzahl

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, sich bei Ihren Minijobbern (Geringfügig entlohnt Beschäftigte bis EUR 450) regelmäßig nach anderen Beschäftigungsverhältnissen zu erkundigen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, müssen Sie gegebenenfalls mit einer rückwirkenden Beitragsfestsetzung rechnen. Änderungen bei diesen Beschäftigungsverhältnissen teilen Sie uns bitte schriftlich mit. Bei Bedarf können Sie einen entsprechenden Personalfragebogen bei uns anfordern.
Bei Arbeit auf Abruf unbedingt die Wochenarbeitszeit schriftlich vereinbaren. Ansonsten gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Damit wäre die Beschäftigung versicherungspflichtig.

Dokumentationspflicht
Die Dokumentationspflicht gilt generell nur für geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobber im privaten Bereich) und die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr besteht. Dazu zählen z.B. das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszustellerinnen und -zusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen. (Quelle: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/dokumentationspflicht.html)

Midijobs

steuer- und sv-pflichtig, aber geringere Beiträge450,01 EUR – 1300 EUR

Freigrenze für Sachbezüge

Gutscheine müssen ab 2022 zwingend die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen, damit weiterhin ein Sachbezug vorliegt. Hierunter fallen Gutscheine vom Aussteller des Gutscheins, mit einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen oder mit einer sehr begrenzten Waren- bzw. Dienstleistungspalette.

202250 EUR

Sachbezugswerte

Unterkunft pro Monat241 EUR
Verpflegung pro Tag
– Frühstück
– Mittag bzw. Abendessen

1,87 EUR
3,57 EUR

Lohnsteuerrecht

Altersentlastungsbetrag

Höchstbetrag684 EUR
Prozentsatz14,4 %

Der Altersentlastungsbetrag gilt für Steuerpflichtige, die das 64. Lebensjahr vor dem 01.01.2022 erreichen. Die Voraussetzungen müssen vom Arbeitgeber geprüft werden.

Arbeitnehmer mit Behinderung

Grad der Behinderung von Pauschbeträge VZ 2021
20384 EUR
30620 EUR
40860 EUR
501.140 EUR
601.440 EUR
701.780 EUR
802.120 EUR
902.460 EUR
1002.840 EUR
Behinderten-Pauschbetrag 2021
für Blinde, Taubblide und Menschen,
die hilflos sind (Merkzeichen BI, TBI, H)
7.400 EUR
Behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale 2021
GdB min. 80 / GdB 70 + Merkzeichen G900 EUR
Merkzeichen aG, BI, TBI, H4.500 EUR

Gesundheitsförderung

Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes des Arbeitsnehmers oder der betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis 600 Euro steuerfrei.

Entfernungspauschale

Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte0,30 EUR / Entfernungskilometer
0,35 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer

Bei doppelter Haushaltsführung:

Fahrtkosten (PKW) für die Familienheimfahrt pro Woche0,30 EUR / Entfernungskilometer
0,35 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer
Alternativ: Mobilitätsprämie für Geringverdiener14 % der erhöhten Pauschale

Gruppenunfallversicherung

pauschal mit 20 % versteuert100 EUR

Grundfreibetrag

Grundfreibetrag9.984EUR

Kinderfreibetrag

je Kind pro Elternteil2.730 EUR
je Kind bei Zusammenveranlagung5460 EUR
BEA-Freibetrag1.454 EUR
BEA-Freibetrag bei Zusammenveranlagung2.928 EUR

Kindergeld

1. und 2. Kind219 EUR
3. Kind225 EUR
jedes weitere Kind250 EUR

Elektromobilität – Ladestrom

Für die Kürzung des Bruttolistenpreises um 50% müssen Hybrid-Dienstwagen ab 2022 eine Reichweite von mindestens 60 km oder einen maximalen CO2-Ausstoß von 50g CO2/km haben.

Monatliche Pauschalen 2022
Bei zusätzlicher Lademöglichkeit im Betrieb
Elektrofahrzeuge
Hybridfahrzeuge

30 EUR
15 EUR
Ohne Lademöglichkeit im Betrieb Elektrofahrzeuge
Hybridfahrzeuge

70 EUR
35 EUR

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Grund-Entlastungsbetrag 20224.008 EUR

Versorgungsfreibetrag

bei Versorgungsbeginn in 2022

Höchstbetrag1.180 EUR
in % der Versorgungsbezüge14,4 %
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag324 EUR

Veranlagungspflichtgrenze bei ElStAM-Freibetrag

Einzelveranlagung12.550 EUR
Zusammenveranlagung23.900 EUR

Pflege-Pauschbetrag

Pflegegrad 22 600 EUR
Pflegegrad 31.100 EUR
Pflegegrad 4 und 51.800 EUR
Bei Blinden und hilflosen Menschen1.800 EUR

Solidaritätszuschlag

Alleinstehend (Steuerklasse I, II, IV, V, VI)16.956 EUR
Verheiratet (Steuerklasse III)33.912 EUR
Anpassung des Milderungsbereichs11,9 %
Erhebung auf pauschale Lohnsteuer5,5 %

Sozialversicherungsrecht

Beitragsbemessungsgrenzen

West Ost

Kranken- und Pflegeversicherung
jährlich
monatlich
58.050 EUR
4.837,50 EUR
58.050 EUR
4.837,50 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherungjährlich
monatlich
84.600 EUR
7.050 EUR
81.000 EUR
6.750 EUR

Beitragssätze

Krankenversicherung
Allgemein
Ermäßigt
Zusatzbeitrag (durchschnittlich)

14,6 %
14,0 %
1,3 %
Pflegeversicherung
ohne Zuschlag für Kinderlose
Zuschlag für Kinderlose

3,05 %
0,35 %
Rentenversicherung
18,6 %
Arbeitslosenversicherung2,4 %
Insolvenzgeldumlage
0,09 %
Künstlersozialabgabe4,2 %

Beitragszuschüsse KV/PV

Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag

mit Anspruch auf Krankengeld353,14 EUR
ohne Anspruch auf Krankengeld338,63 EUR

Pflegeversicherung

bundeseinheitlich (ohne Sachsen)73,77 EUR
Sachsen49,58 EUR
mit durchschnittlichem Zusatzbetrag 
Höchstzuschuss (Begrenzung auf 50% des
tatsächlichen Betrags)
384,58 EUR

Bezugsgröße (monatlich)

West3.290 EUR
Ost3.150 EUR

Jahresarbeitsentgeltsgrenzen

Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
(§ 6 Abs. 6 SGB V)
64.350 EUR
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
für PKV-Bestandsfälle (§ 6 Abs. 7 SGB V)
58.050 EUR

Corona-Sonderregelungen

Corona-Sonderzahlungen
Frist wird bis März 2022 verlängert
1.500 EUR
Corona-Pauschale für Homeoffice
kann auch für 2022
steuerlich geltend gemacht werden
600 EUR

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