Die Bundesregierung hat zum Ausgleich der kalten Progression einen Gesetzes-Entwurf mit verschiedenen Maßnahmen eingebracht. Das „Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ sieht eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages und eine Erhöhung des Kindergeldes vor.
2022 | 2023 | 2024 | |
Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages | 10.347 € | 10.632 € | 10.932 € |
Kindergeld für das erste Kind | 219 € | 237 € | 237 € |
Kindergeld für das zweite Kind | 219 € | 237 € | 237 € |
Kindergeld für das dritte Kind | 225 € | 237 € | 237 € |