Die Bundesregierung hat zum Ausgleich der kalten Progression einen Gesetzes-Entwurf mit verschiedenen Maßnahmen eingebracht. Das „Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ sieht eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages und eine Erhöhung des Kindergeldes vor.

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Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages  10.347 €10.632 €10.932 €
Kindergeld für das erste Kind219 €237 €237 €
Kindergeld für das zweite Kind219 € 237 € 237 €
Kindergeld für das dritte Kind225 € 237 € 237 €