2016 waren in Deutschland 13 Prozent der Beschäftigten ausschließlich geringfügig beschäftigt. 22 Prozent der geringfügig Beschäftigten haben keinen Berufsabschluss, 41 Prozent haben einen anerkannten Berufsabschluss und 6 Prozent einen akademischen Abschluss. Dies teilte der Deutsche Bundestag in seiner Antwort auf eine Fraktionsanfrage mit.

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Minijobs. Sogenannte 450-Euro-Jobs sind auf eine bestimmte Verdienstgrenze begrenzt und kurzfristige Minijobs sind auf bestimmte Zeitgrenzen festgelegt. Je nachdem, ob der Minijob im Privathaushalt oder im gewerblichen Bereich stattfindet, gelten für den Arbeitgeber und den Minijobber unterschiedliche Regeln.

Minijobber einfach online melden

Der jeweilige Arbeitgeber kümmert sich um die Abgaben. Der Minijobber kann einfach online angemeldet werden. Der Mindestlohn von 8,84 Euro brutto pro Stunde gilt auch für Minijobber. Die Minijob-Zentrale informiert und nimmt Meldungen und Zahlungen entgegen.