Zur Berechnung des geldwerten Vorteils wird der Listenpreis des Kraftfahrzeugs herangezogen. Wenn der Firmenwagen über eine Reihe von Sonderausstattungen verfügt, kann oft kein allgemein gültiger Listenpreis ermittelt werden. Welche Sonderausstattungen in die Berechnung mit einfließen können und welche nicht, lesen Sie hier.

Arbeitnehmer, denen ein Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird, erhalten so einen geldwerten Vorteil. Dieser muss versteuert werden. Entweder es wird monatlich ein Betrag von monatlich 1 Prozent des Listenpreises zzgl. Umsatzsteuer angesetzt oder es werden Einzelnachweise über die private Nutzung mittels eines Fahrtenbuches herangezogen.

Der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung wird auch bei gebrauchten bzw. geleasten Fahrzeugen herangezogen. Es ist unerheblich, welcher Preis tatsächlich bezahlt wurde. Händlerrabatte sind für die Berechnung nicht relevant. Zusätzliche Kosten für eine Überführung des Fahrzeugs oder der Ausfertigung des Fahrzeugbriefs werden nicht berücksichtigt.

Auch bei reimportierten Fahrzeugen wird der inländische Listenpreis gültig. Wenn gar kein Listenpreis zu ermitteln ist oder sogar mehrere Listenpreise kursieren, wird auf Grundlage mehrere inländischer Endverkaufspreise ein Listenpreis geschätzt.

Werkseitige und zum Zeitpunkt der Erstzulassung eingebaute Sonderausstattungen werden angerechnet. Dazu zählen z. B. Autoradios, Diebstahlsicherungen und Navigationsgeräte. Nicht angerechnet werden Freisprecheinrichtungen und Winterreifen. Auch nachträglich eingebaute Sonderausstattungen bleiben unberücksichtigt.

Arbeitnehmer, die den Firmenwagen auch für die Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte nutzen dürfen, erhalten einen zusätzlichen geldwerten Vorteil. Das Gleiche gilt für Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Der geldwerte Vorteil beträgt hier 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer.

 wird berücksichtigtwird nicht berücksichtigt
Tatsächlicher Preis (reimportiertes Fahrzeug mit Händlerrabatt) 36.737 Euro
Inländische Bruttolistenpreis42.459 Euro 
Autoradio385 Euro 
Diebstahlsicherung850 Euro 
Freisprechanlage 186 Euro
Nachträglich eingebautes Navigationsgerät 1430 Euro
Summe43.694 Euro 
Betrag ist auf ganze Hundert abzurunden43.600 Euro 

Ermittlung des gesamten geldwerten Vorteils

Ermittelter Listenpreis43.600 Euro
1 Prozent für die private Nutzung436 Euro
0,03 Prozent x 25 Kilometer
für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
327 Euro
Gesamter geldwerter Vorteil763 Euro