Tarifverträge im öffentlichen Dienst regeln die Arbeitsbedingungen, Gehälter und sonstige Leistungen für Angestellte und Beamte im öffentlichen Sektor. Diese Verträge werden zwischen den Gewerkschaften, die die Interessen der Beschäftigten vertreten, und den Arbeitgebern, wie zum Beispiel Kommunen, Ländern oder dem Bund, ausgehandelt.

In Deutschland gibt es für den öffentlichen Dienst verschiedene Tarifverträge, je nachdem, ob es sich um den Bund, ein Bundesland oder eine Kommune handelt. Die wichtigsten Tarifverträge sind der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der Tarifvertrag der Länder (TV-L). Der TVöD gilt für die meisten Beschäftigten im kommunalen und Bundesbereich, während der TV-L die Arbeitsbedingungen für Landesbeamte regelt.

Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen

Bereits im März 2024 erfolgten die ersten Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst Bund und Kommunen. Die Entgelte erhöhen sich um einen Sockelbetrag von 200 Euro und weitere 5,5 Prozent. Mindestens 340 Euro wird den Bediensteten seither mehr gezahlt. Es ergibt sich daraus eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 11,5 Prozent.

Der aktuelle Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Ab Anfang 2025 werden die Verhandlungen für den nächsten Tarifvertrag aufgenommen.

Tarifverträge Bund und Kommunen

BereichTerminTariferhöhung
TVöD Bund1.März 2024Sockel 200 Euro und 5,5 Prozent; mindestens insgesamt 340 Euro
TVöD Kommunen1.März 2024Sockel 200 Euro und 5,5 Prozent; mindestens insgesamt 340 Euro
TVöD Sue1.März 2024Sockel 200 Euro und 5,5 Prozent; mindestens insgesamt 340 Euro
TVöD Pflege1.März 2024Sockel 200 Euro und 5,5 Prozent; mindestens insgesamt 340 Euro
TVöD Sparkassen1.März 2024Sockel 200 Euro und 5,5 Prozent; mindestens insgesamt 340 Euro
TVöD Entsorgung, Flughäfen, Verwaltung1.März 2024Sockel 200 Euro und 5,5 Prozent; mindestens insgesamt 340 Euro
TV-V (Tarifvertrag Versorgungsbetriebe)1.März 2024Sockel 200 Euro und 5,5 Prozent; mindestens insgesamt 340 Euro
Kündigungstermin TVöD
und Co.
31.Dezember 2024Start TVöD-Tarifverhandlungen Anfang 2025
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Öffentlicher Dienst Länder

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder erhalten zum 1. November 2024 (in Hessen am 1. Februar 2025) eine Gehaltserhöhung. Auch hier werden die Entgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro angehoben. Zum 1. Februar 2025 (in Hessen am 1. August 2025) erfolgt eine weitere Erhöhung um 5,5 Prozent, aber mindestens 140 Euro. Während die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie bei Bund und Kommunen bereits abgeschlossen ist, erhalten die Angestellten der Länder die Zahlungen in den kommenden Monaten.

Tarifverträge Länder

BereichTerminTariferhöhung
TVL (Länder)Januar bis Oktober 2024120 Euro Inflationsausgleich
TVL1. November 2024Sockelbetrag 200 Euro
1. Februar 20255,5 Prozent, mindestens 140 €
TVL (Entgeltbestandteile z. B. Bereitschaftsdienstentgelte oder Zulagen)1. November 20244,76 Prozent
1. Februar 20255,5 Prozent
TVH (Hessen)1. Februar 2025Sockelbetrag 200 Euro
1. August 20255,5 Prozent, mindestens 140 Euro
TV Ärzte Unikliniken Länder1. April 20244 Prozent
1. Februar 20256 Prozent
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Beamtenbesoldung Bund und Länder 2024

Bund / LandTerminBesoldungserhöhung
Bund1. März 2024Sockelbetrag 200 Euro und 5,3 Prozent
Baden-Württemberg1. November 20243,6 Prozent
Bayern1. November 2024Sockelbetrag 200 Euro
Berlink. A.k. A.
Brandenburg1. Januar 2024 1. Juli 2024  4,76 Prozent 5,54 Prozent
Bremenk. A.k. A.
Hamburgk. A.k. A.
Hessenk. A.k. A.
Mecklenburg-Vorpommern1. November 2024Sockelbetrag 200 Euro
Niedersachsenk. A.k. A.
Nordrhein-Westfalen1. November 2024Sockelbetrag 200 Euro
Rheinland-Pfalz1. November 2024Sockelbetrag 200 Euro
Saarland1. November 2024Sockelbetrag 200 Euro
Sachsen-Anhaltk. A.k. A.
Sachsen1. November 20244,76 Prozent
Schleswig-Holstein1. November 2024200 Euro und 5,5 Prozent
Thüringen1. November 20241,462 Prozent (Anrechnung der Anpassung zu Januar 2023)
Quelle: dbb – Alle Angaben ohne Gewähr

Beamtenbesoldung Bund und Länder 2025

Bund / LandTerminBesoldungserhöhung
BundNeue Besoldungsrunde beginnt Anfang 2025
Baden-Württemberg1. Februar 20255,6 Prozent
Bayern1. Februar 20255,5 Prozent
Berlink. A.k. A.
Brandenburgs. o.s. o.
Bremenk. A.k. A.
Hamburgk. A.k. A.
Hessenk. A.k. A.
Mecklenburg-Vorpommern1. Februar 20255,5 Prozent
Niedersachsenk. A.k. A.
Nordrhein-Westfalen1. Februar 20255,5 Prozent
Rheinland-Pfalz1. Februar 20255,5 Prozent
Saarland1. Februar 20255,5 Prozent
Sachsen-Anhaltk. A.k. A.
Sachsen1. Februar 20255,5 Prozent
Schleswig-Holsteins. o.s. o.
Thüringen1. Februar 20255,5 Prozent
Quelle: dbb – Alle Angaben ohne Gewähr